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Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Schreiben der BUE an das Bundesministerium für Umwelt, Natruschutz und Reaktorsicherheit vom 14.09.2015 werden in den strategischen Lärmkarten der Stadt Lärmwerte für alle Straßen der Stadt berichtet, auf denen täglich mehr als 8.200 Kfz/24h verkehren (https://fragdenstaat.de/a/16198).

Nach Aussage des Polizeikommissariats 46 fahen auf dem Eißendorfer Pferdeweg täglich mehr als 10.000 Kfz/24h. Dies deckt sich mit einer Verkehrsprognose der Masuch und Olbrich Ingenieursgesellschaft vom Juli 1995, die für das Jahr 2010 ein Verkehrsaufkommen von 13.563 Kfz/24h für die Straße feststellte.

Beide Informationen dürften, zum Zeitpunkt zu dem die Lärmkarten erstellt wurden, bekannt gewesen sein.

Können Sie mir daher bitte die Belastungswerte für die Straße "Eißendorfer Pferdeweg" mitteilen und mir, sofern diese nicht vorliegen, die Begründung zusenden, aus der ersichtlich ist, warum hier, entgegen der gängigen Praxis sowie der Mitteilung an das Bundesministerium, keine Lärmwerte berechnet wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Schreiben der…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
23. November 2016 19:16
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Schreiben der BUE an das Bundesministerium für Umwelt, Natruschutz und Reaktorsicherheit vom 14.09.2015 werden in den strategischen Lärmkarten der Stadt Lärmwerte für alle Straßen der Stadt berichtet, auf denen täglich mehr als 8.200 Kfz/24h verkehren (https://fragdenstaat.de/a/16198). Nach Aussage des Polizeikommissariats 46 fahen auf dem Eißendorfer Pferdeweg täglich mehr als 10.000 Kfz/24h. Dies deckt sich mit einer Verkehrsprognose der Masuch und Olbrich Ingenieursgesellschaft vom Juli 1995, die für das Jahr 2010 ein Verkehrsaufkommen von 13.563 Kfz/24h für die Straße feststellte. Beide Informationen dürften, zum Zeitpunkt zu dem die Lärmkarten erstellt wurden, bekannt gewesen sein. Können Sie mir daher bitte die Belastungswerte für die Straße "Eißendorfer Pferdeweg" mitteilen und mir, sofern diese nicht vorliegen, die Begründung zusenden, aus der ersichtlich ist, warum hier, entgegen der gängigen Praxis sowie der Mitteilung an das Bundesministerium, keine Lärmwerte berechnet wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
24. November 2016 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf meine ursprüngliche Anfrage habe ich eine weitere, ergänzende Frage:…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
29. November 2016 12:55
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf meine ursprüngliche Anfrage habe ich eine weitere, ergänzende Frage: Bei strkiter Auslegung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm müssen in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen ab Stufe 2 der Lärmkartierung resp. Lärmaktionsplanung Werte für alle Straßen berichtet werden (s. dazu auch Anhang IV, Abs. 3. der Richtlinie), also auch für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von unter 3 Millionen Kfz/a. Das 3 Millionen Kfz/a-Charakteristikum ist laut Verordnung (Artikel 3, n) eigentlich nur ein Kennzeichen für "Hauptverkehrsstraßen". Eine ausschließliche Berichtlegung dieser Straßen dürfte daher den Umgebungslärm drastisch unterschätzen. Daher meine ergänzende Nachfrage: Da bis zum 30. Juni 2017 die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung abgeschlossen sein muss, würde ich gerne erfahren, ob die zukünftigen Lärmkarten auch Werte für diejenigen Straßen berichten werden, auf denen weniger als 3 Millionen Kfz/a verkehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: Ergebnisse der Pilotversuche nächtliches Tempo 30 [#19261], Ihre Mails v. 23.11.2016 und Nachfrage v. 29.…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
20. Dezember 2016 10:08
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Ergebnisse der Pilotversuche nächtliches Tempo 30 [#19261], Ihre Mails v. 23.11.2016 und Nachfrage v. 29.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Strategische Lärmkartierung beziehen sich die zugrunde zu legenden Verkehrsmengen auf das vorangegangene (§47 c (1) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)), durchschnittliche (§ 2 Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) Jahr. Die Verwendung von Prognosedaten ist nicht vorgesehen. Die Daten sind von der zuständigen Behörde (BWVI) der für die Kartierung zuständige Behörde (BUE) zur Verfügung zu stellen (§ 3 (3) 34. BImSchV). In den von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zur Verfügung gestellten Datensätzen gab es keine Angaben zum Eißendorfer Pferdeweg, sodass dieser auch nicht bei der Kartierung berücksichtigt wurde und die Immissionspegel nicht ermittelt wurden. Im Übrigen verweisen wir insbesondere auf die Antworten zu Ihrer Anfrage #16150 zur Strategischen Lärmkartierung und unsere dazugehörigen Antworten vom 29.04.2016 und 07.06.206. Bezüglich der Lärmkartierung im Ballungsraum schreiben Sie, dass "bei strikter Auslegung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [...] in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen ab Stufe 2 der Lärmkartierung resp. Lärmaktionsplanung Werte für alle Straßen berichtet werden [müssen]". Einschlägig bezüglich des Kartierungsumfangs ist aber der § 4 (1) der 34.BImSchV und dort insbesondere der letzte Absatz. Dort heißt es unter (1): "Lärmkarten für Ballungsräume erstrecken sich auf sämtliche darin gelegene Hauptlärmquellen, sowie ferner auf 1. sonstige Straßen, [...]soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen." Eine Kartierungspflicht ergibt sich daher nicht für alle Straßen, sondern nur für sonstige, für die die Einschränkung zutrifft, dass sie erheblich in Bezug auf Lärmimmissionen sind. Entsprechend dieser Vorgabe wurde und wird die Strategische Lärmkartierung durchgeführt. Nebenbei wurde diese Vorgehensweise weder durch das Bundesumweltministerium noch durch die Europäische Kommission bemängelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Da Sie mehrere Anfragen zusammen fassen, beziehe …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
20. Dezember 2016 11:55
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Da Sie mehrere Anfragen zusammen fassen, beziehe ich mich im folgenden darauf. Ich bin doch etwas irritiert, ob ihrers Vorgehens und der diesbezüglichen Argumentation. Diese folgt der tautolohoschen Logik: Es gibt dort, keinen Lärm, wo es keinen Lärm geben darf. Gerne weise ich Sie zur Konkretisierung auf die LAI (z.B.http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/lai_hinweise.pdf) hin: "1.6 Erheblicher Umgebungslärm Gem. § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV besteht eine Kartierungspflicht für sonstige Lärmquellen im Sinne dieser Vorschrift innerhalb von Ballungsräumen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Erheblich ist Umgebungslärm, der außerhalb der unter Nr. 1 bis 5 benannten Lärmquellen die in § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV benannten Werte überschreitet. „Erheblich“ bedeutet in diesem Zusammenhang „relevant“ und ist nicht mit der Erheblichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG gleichzusetzen. Zur Vereinfachung des Verfahrens scheiden offensichtlich irrelevante Quellen aus einer weiteren Betrachtung als sonstige Lärmquellen aus. Offensichtlich irrelevant sind Quellen, deren Immissionen die Werte sicher unterschreiten und die keinen relevanten Beitrag zu einer Überschreitung der Werte liefern." Mit anderen Worten: Umgebungslärm ist in Ballungsräumen zumindest dann in den Karten darzustellen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Lärm einen Wert von (Lden 55 dB(A) bzw. Light 50 dB(A)) überschreitet, wobei nachts optional sogar Werte von 45 oder 50 dB(A) genutzt werden können. Selbstverständlich setzt ein Ausschluss demnach auch eine gewissenhafte Prüfung der möglichen Belastung voraus. Diese ist im Falle des Eißendorfer Pferdeweges anscheinend nicht erfolgt, da nicht einmal Eingangsdaten, die über eine mögliche Belastung Auskunft geben, bereit gestellt bzw. eingefordert wurden. Konnen Sie mir vor diesem Hintergrund bitte noch meine offen Frage beantworten: Werden im Rahmen der Larmkartierung Stufe 3, die Anforderungen an die Kartierung gesetzeskonform umgesetzt werden und entsprechend auch Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von unter 3 Millionen kfz/a kartogtaphiert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, noch zwei Nachträge zu meiner E-Mail von gerade eben: 1) Bitte entschuldigen Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
20. Dezember 2016 12:59
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, noch zwei Nachträge zu meiner E-Mail von gerade eben: 1) Bitte entschuldigen Sie die Tippfehler. Ich habe ein Smartphone mit Autovervollständigen genutzt. 2) Erheblicher Umgebunglärm von Lden 55 dB(A) und Lnight 50 dB(A) wird an einer typischen innerörtlichen Straße (Abstand zur Fahrbahn etwa 15 Meter, 50 km/h) in etwa ab einem DTV von 1.000 Kfz erreicht. Insofern dürfe die Nichtkartierung erhebliche Auswirkungen auf die Anzahl der Betroffenen in Hamburg haben und dazu führen, dass diese Zahl sehr start unterschätzt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne weise ich Sie mit Blick auf Ihre Anmerkung "Nebenbei wurde diese Vorgeh…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
20. Dezember 2016 13:53
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne weise ich Sie mit Blick auf Ihre Anmerkung "Nebenbei wurde diese Vorgehensweise weder durch das Bundesumweltministerium noch durch die Europäische Kommission bemängelt." auf eine Rückmeldung hin, die ich diesbezüglich vom Bundesumweltministerium erhalten habe: "...die Länder vollziehen die von Ihnen genannten Regelungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Dem Bundesumweltministerium stehen keine Weisungsrechte zu." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich diese Anfrage abschließen, da dies nicht das richtige Forum ist u…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
22. Dezember 2016 18:51
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich diese Anfrage abschließen, da dies nicht das richtige Forum ist um eine entsprechende Diskussion zu führen. Jedoch möchte ich Sie noch über zweierlei informieren: 1) Dem Umweltbundesamt zufolge sollen die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung eine einheitliche Auslegung und Durchführung der Paragrafen 47a bis f BImSchG und der 34. BImSchV durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gewährleisten, sofern, wie im Fall des "erheblichen Umgebungslärms", Ermessenspielräume vorhanden sind (http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermkarten). 2) Vor diesem Hintergrund habe ich mich nunmehr mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die Behördenleitung der BUE gewandt und diese aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Hamburger Lärmkarten schnellstmöglich gesetzeskonform überarbeitet werden und somit Lärmwerte für alle Straßen berichtet werden, auf denen der Lden 55 dB(A) bzw. der Lnight 50/45 dB(A) überschritten wird. Ich gehe davon aus, dass dies unverzüglich umgesetzt wird und insofern auch die entsprechenden Informationen zum Eißendorfer Pferdeweg demnächst in den (dann gesetzeskonform überarbeiteten Lärmkarten) vorhanden sein werden. Diese Anfrage ist entsprechend abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, die genannte Fachaufsichtsbeschwerde, die dem Umweltsenator persönlich zugegangen …
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Lärmwerte Straße Eißendorfer Pferdeweg [#19261]
Datum
5. Januar 2017 14:09
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die genannte Fachaufsichtsbeschwerde, die dem Umweltsenator persönlich zugegangen ist, finden Sie nun zum Download und zzgl. Kommentierung auch unter: https://verkehrssicherheitheimfeld.wordpress.com/2016/12/25/fachaufsichtsbeschwerde-wegen-mangelhafter-laermkartierung-eingereicht/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>