Az: G6-12007/1#1 -Scharfenort, UlrichSehr geehrter Herr Scharfenort,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 01.10.2018, mit der Sie Fragen, ob mit Industrielasern bzw. Laserpointer Anschläge verübt werden könnten und in welchem Gesetz Vorgaben zu finden seien.Dass mit Industrielasern bzw. Laserpointer Anschläge verübt werden können, ist nicht auszuschließen. Die Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) haben sich bereits 2011 mit der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern beschäftigt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde gebeten, die Möglichkeit konkreter waffenrechtlicher Vorschriften für ein Führensverbot von Laserpointern zu prüfen. Nach intensiver Prüfung durch das BMI hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2014 festgestellt, dass eine Verortung von Laserpointern im Waffengesetz bereits aus rechtssystematischen Gründen nicht möglich ist. Das Waffengesetz regelt vorrangig den Umgang mit (Schuss-)Waffen und Munition, zu denen alltägliche Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Laserpointer, erkennbar nicht gehören (vgl. die Legaldefinition des § 1 Absatz 2 Waffengesetz). Ein im Waffengesetz verortetes Führensverbot von Laserpointern würde darüber hinaus schwerwiegende Probleme im praktischen Vollzug der Vorschrift mit sich bringen. Ein Verbot würde auch Gegenstände mit integriertem Laserpointer betreffen. Demnach wäre z.B. der unverschlossene Transport einer Bohrmaschine mit entsprechender Laservorrichtung strafbar, ebenso das Mitführen von Mess- und Markierwerkzeug mit Laservorrichtung.Auch der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt beschlossen, „dass die Verortung von Laserpointern im Waffengesetz aus rechtssystematischen Gründen nicht möglich ist.“ Die missbräuchliche Verwendung von Laserpointern, die zu Gefährdungen im Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr führt, ist bereits jetzt gem. §§ 223 ff und 315 ff StGB strafbar.Der Vorsitzende der IMK hat sich mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 an die Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), der Umweltministerkonferenz (UMK) und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) gewandt mit der Bitte, Regelungen zu Handel und Umgang mit Laserpointern zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln. Die UMK und WMK haben Anfang 2015 die Übernahme der Themenstellung abgelehnt. Der Bundesinnenminister hat darüber hinaus 2016 den Bundeswirtschaftsminister gebeten, sich für eine stärkere Reglementierung des Internethandels mit Laserpointern einzusetzen, um die Einfuhr nicht konformer Laserpointer einzudämmen.Für die Bewertung, ob mit Lasern ein Flugzeug zum Absturz gebracht werden könnte, ist das BMI nicht der richtige Ansprechpartner. Ich empfehle Ihnen, sich mit dieser Frage an das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. an das Luftfahrtbundesamt (LBA) zu wenden.Mit freundlichen Grüßen