Lastenausgleichsakten

Anfrage an: Bundesarchiv

Lastenausgleichsakten

Klatt, Martin
Signatur Bundesarchiv ZLA 1/12049643
(AZ des Bundesausgleichsamtes A14V22312)

Mit der Schwärzung geschützter Daten lebender Personen bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Ulrike Walter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lastenausgleichsa…
An Bundesarchiv Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
9. Juni 2022 10:49
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lastenausgleichsakten Klatt, Martin Signatur Bundesarchiv ZLA 1/12049643 (AZ des Bundesausgleichsamtes A14V22312) Mit der Schwärzung geschützter Daten lebender Personen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter Anfragenr: 250919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250919/ Postanschrift Ulrike Walter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter
Bundesarchiv
Sehr geehrte Frau Walter, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 09.06.2022 mit welchem Sie Zugang zu Archivgut des…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
10. Juni 2022 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Walter, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 09.06.2022 mit welchem Sie Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs begehren. Für einen Zugang zu Archivgut des Bundes, ist jedoch das Bundesarchivgesetz (BArchG) als speziellere Gesetzesgrundlage anzuwenden. Ein Zugang nach dem IFG ist somit nicht möglich. Für den Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs ist es notwendig, dass Sie einen Benutzungsantrag stellen. Diesen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/benutzungsantrag.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass de…
An Bundesarchiv Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
AW: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
10. Juni 2022 15:09
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-06-10-benutzungsantrag-lastenausgleichsarchiv.pdf
1,3 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass der Zugang zu diesen amtlichen Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht möglich ist. Laut IFG §1 (3) gehen Spezial-Regelungen anderer Rechtsvorschriften, wie das Bundesarchivgesetz (BArchG) vor, das ist unstrittig. Jedoch enthält das IFG in §7 (5) die Regelung, die Information dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen ist, der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. Das BArchG enthält keine Angaben über Fristen zu einem Informationszugang, so dass das IFG nach meiner Ansicht diesbezüglich anzuwenden ist. Ich halte somit an meinem Antrag nach IFG über dieses Portal fest. Nicht zuletzt ist der Hintergrund meines Antrages, in annehmbarer Frist Informationszugang zu erhalten. Derzeitig sind sonst Bearbeitungszeiten bis zum Informationszugang von bis zu 24 Monaten und mehr im Lastenausgleichsarchiv Bayreuth die Regel. Im Anhang finden Sie meinen ausgefüllten Benutzerantrag. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter Anhänge: - 2022-06-10-benutzungsantrag-lastenausgleichsarchiv.pdf Anfragenr: 250919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250919/
Bundesarchiv
Sehr geehrte Frau Walter, da das IFG hier zweifelsfrei nicht einschlägig ist, greift auch die Frist des § 7 Abs. …
Von
Bundesarchiv
Betreff
AW: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
10. Juni 2022 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Walter, da das IFG hier zweifelsfrei nicht einschlägig ist, greift auch die Frist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG nicht. Ich bitte Sie daher um Geduld für die Bearbeitung Ihres Benutzungsantrags, den ich an das zuständige Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth weiterreiche. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichs…
An Bundesarchiv Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
AW: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
19. Juli 2022 09:35
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichsakten“ vom 09.06.2022 (#250919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter
Ulrike Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichs…
An Bundesarchiv Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
AW: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
29. Juli 2022 13:16
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichsakten“ vom 09.06.2022 (#250919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Schreiben vom 10.06.22 eine Ablehnung meiner Anfrage war, bitte ich dazu um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid mit Begründung, so dass ich dagegen rechtlich vorgehen kann. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter
Bundesarchiv
Ich befinde mich bis einschließlich 14.08.2022 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht automatisch weitergeleit…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Automatische Antwort: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
29. Juli 2022 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich befinde mich bis einschließlich 14.08.2022 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen benutzen Sie bitte das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichs…
An Bundesarchiv Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
AW: Automatische Antwort: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
29. Juli 2022 13:18
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lastenausgleichsakten“ vom 09.06.2022 (#250919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Schreiben vom 10.06.22 eine Ablehnung meiner Anfrage war, bitte ich dazu um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid mit Begründung, so dass ich dagegen rechtlich vorgehen kann. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter Anfragenr: 250919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250919/
Bundesarchiv
 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergelei…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Lastenausgleichsakten [#250919]
Datum
29. Juli 2022 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Walter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Ulrike Walter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lastenausgleichsakten“ [#250919]
Datum
8. August 2022 15:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250919/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bis heute weder ein Ablehnungsbescheid noch die angeforderten Unterlagen zum IFG-Antrag übermittelt worden sind. Nach meiner Ansicht sind auch keine Spezialregelungen zur Bearbeitungsfrist im Bundesarchivgesetz enthalten, die dem IFG hier vor gehen könnten (IFG §1 (3)). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Walter Anhänge: - 250919.pdf - 2022-06-10_2-2022-06-10-benutzungsantrag-lastenausgleichsarchiv.pdf Anfragenr: 250919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250919/
Bundesarchiv
Zugang zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz Informationszugang nach IFG wird zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz …
Von
Bundesarchiv
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz
Datum
9. August 2022
Status
geschwärzt
1,1 MB
Informationszugang nach IFG wird zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz nicht gewährt, man bezieht sich dabei sich auf den Kommentar zum IFG, 2. Auflage, 2016, RN 310 zu §1.
Bundesarchiv
Zugang zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz Informationszugang nach IFG wurde zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz…
Von
Bundesarchiv
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz
Datum
9. August 2022
Status
geschwärzt
1,1 MB
Informationszugang nach IFG wurde zu Archivgut nach Bundesarchivgesetz nicht gewährt, man bezieht sich auf Kommentar zum IFG, 2. Auflage, 2016, RN 310 zu §1.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-734/005 II#0069 Sehr geehrte Fra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Lastenausgleichsakten“ [#250919] # IFG-734/005 II#0069
Datum
9. August 2022 11:46
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-734/005 II#0069 Sehr geehrte Frau Walter, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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