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Lastenradförderung 2020 in Berlin

* An welchen externen Partner wurde die Organisation zur Vergabe zur Förderung in 2020 vergeben
* Welches Fördervolumen ist für 2020 vorgesehen?
* Wie viele Fördertöpfe gibt es 2020 und wie sind diese aufgeteilt?
* Ab wann können Anträge für das Förderprogramm 2020 eingereicht werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 49 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lastenradförderung 2020 in Berlin [#179761]
Datum
9. Februar 2020 02:29
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* An welchen externen Partner wurde die Organisation zur Vergabe zur Förderung in 2020 vergeben * Welches Fördervolumen ist für 2020 vorgesehen? * Wie viele Fördertöpfe gibt es 2020 und wie sind diese aufgeteilt? * Ab wann können Anträge für das Förderprogramm 2020 eingereicht werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179761 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihr IFG Antrag vom 10. Februar 2020 - Lastenradförderung 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 10. Februar 2020 - Lastenradförderung 2020
Datum
25. Februar 2020 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zur Aktenauskunft zu Ihrem IFG-Antrag vom 10. Februar 2020. Mit freundlichen Grüßen