Laufende Verwaltungsstreitverfahren

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Laufende Verwaltungsstreitverfahren [#253622]
Datum
19. Juli 2022 15:05
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253622/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Nachtrag zu meinem Antrag von eben: Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren n…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Laufende Verwaltungsstreitverfahren: Eingrenzung [#253622]
Datum
19. Juli 2022 15:22
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Nachtrag zu meinem Antrag von eben: Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren nach IFG, UIG und VIG. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253622/
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mails vom 19. Juli 2022 erhalten. Sie beantragen u.a…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
21. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mails vom 19. Juli 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren nach IFG, UlG und VIG" Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 19. Juli 2022 beantragte…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
630,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 19. Juli 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung folgender: "Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren nach IFG, UIG und VIG" Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten eine einfache Auskunft. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe Gem. 8 1 Abs. 2 IFG erhalten Sie auf Ihren Antrag folgende einfache Auskunft über die laufenden Verfahrensstreitverfahren (Aktenzeichen und Verfahrensge- genstand) im Bereich des IFG: Aktenzeichen | Verfahrensgegenstand VG 2K 218.17; OVG 12 B 17.20;BVerwG 10 C 2.22 | IFG VG 2K 76/21 | IFG VG 2K 166/20; OVG 12 B 27/22 | IFG VK2K 155/21 | IFG VG 2K 180/21 | IFG VG 2K 185/21 | IFG VG2K 107/22 | IFG VG 2K 45/22 | IFG VG 2 K 226/22; VG 27 K 225/22 | IFG VG 2K 248/22 | IFG Laufende Verwaltungsstreitverfahren im Bereich UIG und VIG gibt es derzeit nicht. Gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen