Laufende Verwaltungsstreitverfahren

Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Laufende Verwaltungsstreitverfahren [#253623]
Datum
19. Juli 2022 15:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253623/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Nachtrag zu meinem Antrag von eben: Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren n…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Laufende Verwaltungsstreitverfahren: Eingrenzung [#253623]
Datum
19. Juli 2022 15:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Nachtrag zu meinem Antrag von eben: Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren nach IFG, UIG und VIG. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253623/
Bundesministerium der Finanzen
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail-Nachricht vom 19. Juli 2022 stellten Sie über die Plattfo…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
27. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail-Nachricht vom 19. Juli 2022 stellten Sie über die Plattform "fragdenstaat.de" folgenden Antrag: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu den laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Beteiligung Ihres Hauses, aus denen der jeweilige Verfahrensgegenstand sowie die jeweiligen (Gerichts)-Aktenzeichen hervorgehen..." Ergänzend zu der vorangegangenen E-Mail fügten Sie mit E-Mail ebenfalls vom 19. Juli 2022 über die Plattform "fragdenstaat.de" hinzu: "... Gemeint waren Verwaltungsstreitverfahren nach IFG, UIG und VIG..." Über Ihren Antrag entscheide ich nach §1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Den Antrag lehne ich ab. H. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung Zu I. Es besteht vorliegend kein Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§2 Nummer 1 IFG). Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das IFG nicht. Das IFG begründet auch keinen Anspruch auf sonstige Auskunftserteilung, etwa auf Beantwortung von Sach- oder Fachfragen oder Fragen, welche auf eine Bewertung von vorhandenen amtlichen Informationen abzielen. Auch besteht keine Berichtspflicht der Behörde gegenüber antragstellenden Personen. Die Behörde schuldet nach dem IFG insbesondere nicht die inhaltliche Aufbereitung etwaiger vorhandener amtlicher Informationen, d. h. insbesondere auch keine inhaltliche Aufbereitung im Sinne einer Erstellung einer Auflistung, aus der Informationen zu laufenden Verwaltungsstreitverfahren mit Bezug zum IFG, UIG und VIG eigens nach den Vorgaben des Antragstellers hervorgehen. Derartige Untersuchungen oder Auswertungen zum Zweck der Erstellung von Informationen sind seitens der Behörde nicht geschuldet. Da Sie Zugang zu einer in Ihrem Antrag näher beschriebenen Aufstellung von anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Bezug zum IFG, UIG und VIG begehren, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass diese amtliche Information im BMF nicht vorhanden ist. Ihr Antrag ist daher mangels vorhandener amtlicher Informationen abzulehnen. Auch eine Neuerstellung einer derartigen Aufstellung ist aus den o. a. Gründen nach dem IFG nicht geschuldet. Zu II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrags keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antwortbescheid VB5-0 1319/22/10220 [#253623] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Bescheid (…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwortbescheid VB5-0 1319/22/10220 [#253623]
Datum
28. Juli 2022 13:36
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Bescheid (VB5-0 1319/22/10220). Ich gehe davon aus, dass das BMF verpflichtet ist, diese Informationen im Rahmen der Auskunftspflicht nach dem IFG zusammenzustellen. Um aber beiden Seiten den Aufwand mit einem Widerspruch zu ersparen, möchte ich Sie bitten, meinen Antrag als Presseanfrage nach Art. 5 GG zu behandeln und mir die begehrten Informationen auf diesem Wege zukommen zu lassen. Andere Ministerien tun dies übrigens auch, so z.B. das BMI: https://fragdenstaat.de/anfrage/laufende-verwaltungsstreitverfahren-5/#nachricht-719986 Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253623/

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Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage // Verwaltungsstreitverfahren Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juli…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage // Verwaltungsstreitverfahren
Datum
29. Juli 2022 17:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juli 2022, die wir für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wie folgt beantworten: Derzeit führt das BMF insgesamt 15 einschlägige Verwaltungsstreitverfahren. Zehn dieser Verfahren führt das BMF vor dem VG Berlin. Bei zwei dieser Verfahren (VG 2 K 35/19 und VG 2 K 43/20) gehen wir davon aus, dass Ihnen die erfragten Auskünfte bereits vorliegen. Ein Verfahren (VG 2 K 269/21) betrifft den Komplex "Cum-Cum". Ein Verfahren (VG 2 K 14/20) betrifft ein steuerliches Verfahren. Ein Verfahren (VG 2 K 105/21) betrifft einen historischen, archivrechtlichen Sachverhalt. Ein Verfahren (VG 2 K 159/21) betrifft Pauschbeträge für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Sachentnahmen. Ein Verfahren (VG 2 K 233/21) betrifft ein BFH-Verfahren. Ein Verfahren (VG 2 K 265/21) betrifft Kontakte der ehemaligen Hausleitung mit Dritten. Ein Verfahren (VG 2 K 270/21) betrifft Unterlagen von Treffen der Leitungsebene mit Dritten. Ein Verfahren (VG 2 K 208/22) betrifft den Ukraine-Konflikt. Vier Verfahren führt das BMF vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zwei Verfahren (OVG 12 B 2/21 und OVG 12 B 4/21) betreffen Auskünfte zu einem Unternehmen. Zwei Verfahren (OVG 12 N 256/21 und OVG 12 B 15/22) betreffen den Komplex "Cum-Cum". Ein Verfahren führt das BMF vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 10 C 1.21). Das Verfahren betrifft den Informationszugang zu Protokollen des Wissenschaftlichen Beirats. Mit besten Grüßen,