Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke - Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums

Die Zeitung die Welt berichtet:
'„Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen“, zitieren die Zeitungen der Funke Mediengruppe aus einem gemeinsamen Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums.'
https://www.welt.de/wirtschaft/article237388415/Ukraine-Konflikt-Habeck-und-Lemke-raten-von-Verlaengerung-der-Atomlaufzeiten-ab.html
Auch gibt es eine Aussage der MP Kretschmann zum Weiterbetrieb des KKW Neckarwestheim was dieser nicht grundsätzlich ablehnt.
Ich bitte um die Veröffentlichung der gesamten Akte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zeitung die W…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke - Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums [#242683]
Datum
8. März 2022 06:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zeitung die Welt berichtet: '„Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen“, zitieren die Zeitungen der Funke Mediengruppe aus einem gemeinsamen Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums.' https://www.welt.de/wirtschaft/article237388415/Ukraine-Konflikt-Habeck-und-Lemke-raten-von-Verlaengerung-der-Atomlaufzeiten-ab.html Auch gibt es eine Aussage der MP Kretschmann zum Weiterbetrieb des KKW Neckarwestheim was dieser nicht grundsätzlich ablehnt. Ich bitte um die Veröffentlichung der gesamten Akte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 08.03.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen, namentlich die &q…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke - Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums [#242683]
Datum
17. März 2022 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 08.03.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen, namentlich die "gesamte Akte" über die Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke - Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums [#242683] nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das UIG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 9 UIG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren und Auslagen aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nicht bereit hier irgendwelche Kosten zu tragen. Ich bezahle nichts. Nac…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke - Prüfvermerk des Wirtschafts- und des Umweltministeriums [#242683]
Datum
12. Juni 2022 02:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nicht bereit hier irgendwelche Kosten zu tragen. Ich bezahle nichts. Nachdem es politisch nicht erwünscht scheint diese KKW weiter in Betrieb zu halten rechne ich nicht mit einer neutralen Antwort. Ich weise darauf hin daß neben den 3 noch aktiven KKW weitere 3 KKW kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden können. Da wären dann insgesamt 6 KKW welche für Deutschland ab spätestens Mitte 2023 wieder voll in Betrieb sein können. Mit freundlichem Gruß, Anfragenr: 242683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242683/