Leasing von Dienstfahrrädern für Beamte und Beschäftigte des Freistaates Bayern

Im FMS vom 07.06.2017, Az. 23-P1532-1/10 wurde dargelegt, warum in Bayern das Leasing von Dienstfahrrädern derzeit nicht möglich ist. Das Land Baden-Württemberg führt im Jahr 2020 für einen Teil der Landesbeschäftigten ein Dienstradangebot ein. Hierfür hat das Land JobRad als Dienstleister beauftragt. Ist für den Freistaat Bayern Ähnliches in Planung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
  • 28 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im FMS vom 07.06.…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leasing von Dienstfahrrädern für Beamte und Beschäftigte des Freistaates Bayern [#182011]
Datum
6. März 2020 09:28
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im FMS vom 07.06.2017, Az. 23-P1532-1/10 wurde dargelegt, warum in Bayern das Leasing von Dienstfahrrädern derzeit nicht möglich ist. Das Land Baden-Württemberg führt im Jahr 2020 für einen Teil der Landesbeschäftigten ein Dienstradangebot ein. Hierfür hat das Land JobRad als Dienstleister beauftragt. Ist für den Freistaat Bayern Ähnliches in Planung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182011 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit für Beschäftige des Freista…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Leasing von Dienstfahrrädern für Beamte und Beschäftigte des Freistaates Bayern [#182011]
Datum
12. März 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit für Beschäftige des Freistaates Bayern keine Planungen bestehen, das Leasen von Fahrrädern über eine Entgeltumwandlung einzuführen. Die Gründe sind in dem von Ihnen angeführten Schreiben ausführlich dargelegt. Mit freundlichen Grüßen