Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in

- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird
- Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in

Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden.
Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Summe, die für …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in [#258462]
Datum
5. September 2022 13:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird - Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 258462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258462/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2022; hier: Zwischennachricht Sehr geehrte Frau De…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2022; hier: Zwischennachricht
Datum
22. September 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, angefügt erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2022; hier: Zwischennachricht Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2022; hier: Zwischennachricht
Datum
24. Oktober 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/114(2022) Bonn, den 24.10.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.09.2022 hier: Zwischennachricht Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, auf unsere Zwischennachricht vom 22. September 2022 haben wir bisher keine Antwort erhalten. Bitte teilen Sie mir bis zum 4. November 2022 mit, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten, erbitte ich mit gleicher Frist zudem die insoweit gem.§ 7 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgeschriebene Begründung Ihres Antrags. Sollte ich bis zum 4. November 2022 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht länger aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen