lebende Ferkel in Schweinezuchtanlage Bützer wie Müll entsorgt - Ihre Garantenpflicht

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu zufällig von Passant*innen entdeckten lebenden Ferkeln in randvollen Kadavertonnen mit toten Tieren auf einer Straße in Bützer, Brandenburg. Die Tiere kamen von Fläminger Tiergut GmbH und sollen allesamt physische Auffälligkeiten aufgewiesen haben. Hierzu sollen Sie sinngemäß geäußert haben, "dies sei doch normal". Ferner sollen Sie auch auf mehrfache Meldung besorgter Bürger*innen weder das Ihnen angebotene Material gesichtet, noch Kontrolle vor Ort und/oder Abhilfe für die lebenden Ferkel geschaffen haben. Die toten Tiere sollen Sie auch nicht untersucht haben (Fleischbeschau?). Dies soll dabei nicht der erste Tierschutzverstoß in dieser Anlage gewesen sein.

Ich kann das gar nicht glauben.

Bitte schicken Sie mir Folgendes:
- Ihre Nachweise zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde seit der 1. Bürgermeldung in dieser Sache bis dato.
- Welche konkreten Maßnahmen haben Sie hier in Ihrer Rolle als Amtsveterinär*innen unternommen?
- wie lautet die genehmigte Tierplatzzahl für diese Anlage und wie hoch ist die tatsächliche Belegung?
- Haben Sie Strafanzeige gestellt?
- Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Vorfall?

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vorab.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
lebende Ferkel in Schweinezuchtanlage Bützer wie Müll entsorgt - Ihre Garantenpflicht [#220061]
Datum
9. Mai 2021 01:13
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu zufällig von Passant*innen entdeckten lebenden Ferkeln in randvollen Kadavertonnen mit toten Tieren auf einer Straße in Bützer, Brandenburg. Die Tiere kamen von Fläminger Tiergut GmbH und sollen allesamt physische Auffälligkeiten aufgewiesen haben. Hierzu sollen Sie sinngemäß geäußert haben, "dies sei doch normal". Ferner sollen Sie auch auf mehrfache Meldung besorgter Bürger*innen weder das Ihnen angebotene Material gesichtet, noch Kontrolle vor Ort und/oder Abhilfe für die lebenden Ferkel geschaffen haben. Die toten Tiere sollen Sie auch nicht untersucht haben (Fleischbeschau?). Dies soll dabei nicht der erste Tierschutzverstoß in dieser Anlage gewesen sein. Ich kann das gar nicht glauben. Bitte schicken Sie mir Folgendes: - Ihre Nachweise zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde seit der 1. Bürgermeldung in dieser Sache bis dato. - Welche konkreten Maßnahmen haben Sie hier in Ihrer Rolle als Amtsveterinär*innen unternommen? - wie lautet die genehmigte Tierplatzzahl für diese Anlage und wie hoch ist die tatsächliche Belegung? - Haben Sie Strafanzeige gestellt? - Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Vorfall? Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vorab. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220061 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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