Lebendtiertransporte bei großer Hitze

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Brandenburg Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (https://fragdenstaat.de/a/164739) wurde meine Anfrage zuständigkeitshalber an sie weitergeleitet.

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei großer Hitze [#166659]
Datum
15. September 2019 21:57
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Brandenburg Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (https://fragdenstaat.de/a/164739) wurde meine Anfrage zuständigkeitshalber an sie weitergeleitet. Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
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AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659]
Datum
15. September 2019 22:00
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659] Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659]
Datum
11. Oktober 2019 22:39
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in um die Bearbeitung der Anfrage zu beschleunigen und für Sie zu vereinfachen, konkretisiere ich diese wie folgt: Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden. Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Brandenburg erteilt wurde. Und zwar waren dies - im Juli 2017 -42- Transporte, - im August 2017 -62- und - im Juli 2018 -10- Transporte (siehe Anlage). Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg konnte meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat mich an die einzelnen Landkreise als zuständige Entscheidungsträger veriwesen. Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch Ihre Behörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls Transporte durch Ihre Behörde genehmigt wurden: 2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind von Ihrer Dienststelle genehmigt worden (bitte - wenn möglich - mit Datumsangabe des Transportbeginns)? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurden Transporte genehmigt, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls Transporte genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um Nachricht und deren konkrete Bezifferung. Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bmel_fb_aussage_klockner_tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 166659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihe…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebendtiertransporte während der Sommermonate [#166659]
Datum
2. November 2019 15:10
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebendtiertransporte bei großer Hitze“ vom 15.09.2019 (#166659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166659
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lebendtiertransporte bei großer Hitze“ [#166659] [#166659]
Datum
18. Juli 2020 10:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166659/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf die Anfrage überhaupt nicht mehr reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166659.pdf - 2019-09-15_2-aa-landkreis-dahme-spreewald.pdf - 2019-10-11_1-antwort-bmel_fb_aussage_klockner_tabelletiertransportejuliundaugust2017undjuli2018.pdf Anfragenr: 166659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166659/
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