Lebendtiertransporte bei großer Hitze

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus dem Land Brandenburg Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden.
Durch das Brandenburgische Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (https://fragdenstaat.de/a/164739) wurde meine Anfrage zuständigkeitshalber an sie weitergeleitet.

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Vielen Dank!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei großer Hitze [#167411]
Datum
27. September 2019 21:22
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus dem Land Brandenburg Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Durch das Brandenburgische Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (https://fragdenstaat.de/a/164739) wurde meine Anfrage zuständigkeitshalber an sie weitergeleitet. Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen; Ihr Zeichen: III/830401 - AIG 01/19 [#167411] Sehr geehrteAntragstell…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen; Ihr Zeichen: III/830401 - AIG 01/19 [#167411]
Datum
27. September 2019 21:36
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
338,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in bitte nennen Sie mir die entsprechenden Rechtsgrundlagen, aufgrund derer Sie eine Verpflichtung zur Legitimiation meinerseits ableiten. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg hat zum AIG Anwendungshinweise veröffentlicht - ich kann hierzu keine Hinweise entdecken. Auch aus der aktuellen Rechtsprechung finde ich keine entsprechenden Belege. Desweiteren bitte ich ebenso um Angabe der Rechtsgrundlage, nach der ich eine Begründung abzugeben habe. Unberücksichtigt lasse ich dabei, dass sich eine Begründung bereits aus der mir vom BMEL übersandte Anlage auf meine gleichlautende Anfrage an das Bundeslandwirtschaftsministerium ergibt, ebenso wie die Tatsache, dass das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg meine Anfrage an Sie weitergeleitet hat. Möglicherweise ist Ihnen dieses entgangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 00013.jpg Anfragenr: 167411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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AW: Ihr Zeichen: III/830401 AIG 01/19 [#167411] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in für Ihr n…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen: III/830401 AIG 01/19 [#167411]
Datum
10. Oktober 2019 22:40
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in für Ihr neuerliches ausführliches Schreiben - leider nicht zur Sache - danke ich Ihnen sehr herzlich. Andere Veterinärbehörden des Landes Brandenburg haben mir - übrigens ohne Hinweis auf immens hohe Gebühren und die Pflicht einer Legitimation - z.T. sehr ausführlich geantwortet. Zum jetzigen Zeitpunkt ziehe ich aus dem bisherigen Verfahren mit Ihrer Dienststelle zunächst für mich noch keine Rückschlüsse, jedoch meine Anfrage wegen der von Ihnen angekündigten Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>