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Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden.

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164742]
Datum
23. August 2019 15:29
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus diesem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, dessen Eingang ich hiermit bes…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen
Datum
2. September 2019 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den von Ihnen herangezogenen, durch die Medien wiedergegebenen Aussagen von Frau Ministerin Klöckner um die Sichtweise der Bundesregierung bzw. der Bundesministerin handelt. Insofern möchte ich diese Aussagen nicht weiter kommentieren. Grundsätzlich gilt: Die rechtlichen Vorgaben für die Abfertigung von Tiertransporten ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und der nationalen Tierschutztransportverordnung. Im Land Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte, in denen der Transport beginnt, für die Abfertigung zuständig. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt zwar - ebenso wie die anderen Bundesländer - Hinweise und weitere Ausführungen durch entsprechende Erlasse an die zuständigen Kreisordnungsbehörden weiter, aber die Entscheidungen über den Transport im Einzelfall treffen die Behörden vor Ort. Bei den von Frau Ministerin Klöckner angeführten "Auswertungen" handelt es sich um die Jahresberichte über durchgeführte Tiertransportkontrollen nach Art. 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Nach dieser Vorschrift ist der Kommission bis zum 30. Juni jeden Jahres ein Bericht über die im Vorjahr durchgeführten Tiertransportkontrollen zu übermitteln. Der Gesamtbericht an die Kommission ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhältlich. Zusätzlich werden von der nationalen Kontaktstelle für Tiertransporte, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), aktuelle Hinweise zur Situation in der Europäischen Union und in Drittstaaten an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Anspruch auf Zugang besteht nach § 4 Absatz 1 IFG NRW nur zu amtlichen Informationen, die bei der adressierten Stelle "vorhanden" sind. Für Ihr Auskunftsersuchen bedeutet dies folgendes: 1. Abgefertigt und genehmigt werden die Transporte wie bereits erwähnt von der jeweils örtlich zuständigen Veterinärbehörde. Einzelinformationen zu bestimmten Transporten liegen deshalb im Ministerium nicht vor, diese sind aber bei den Kreisen erhältlich. In Nordrhein-Westfalen werden Tiertransporte nahezu ausschließlich im Rhein-Sieg Kreis, im Kreis Steinfurt und in der Stadt Münster abgefertigt. Dort sind demnach auch die Einzeldaten der Transporte vorhanden, da auch dort das Fahrtenbuch im Nachgang geprüft wird. In Bezug auf Ihr Informationsbegehren zu den Genehmigungen zu Transporten in den Sommermonaten 2017, 2018 und 2019 verweise ich somit zuständigkeitshalber auf die drei vorgenannten Kreisordnungsbehörden. 2. Zu Ihrer Frage nach der Sterberate bei den durchgeführten Transporten und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden, muss ich Ihnen mitteilen, dass hierzu auf Ebene des Ministeriums keine Informationen vorliegen. Diesbezügliche Erkenntnisse können auf der Ebene der für die Genehmigung und Durchführung der Transporte zuständigen Behörden vorliegen. Insofern verweise ich auch hinsichtlich dieser Fragestellung auf die drei vorgenannten Kreisordnungsbehörden. 3. In Bezug auf die aktuelle Weisungs-/Verfügungslage in NRW verweise ich auf die in der Anlage beigefügten Dokumente. Die zuständigen Kreisveterinärbehörden können zudem zur weiteren Abwicklung auf das "Handbuch Tiertransporte" der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um ein sog. "living document", das ständig aktualisiert wird. Dies ist auch über das Friedrich Löffler Institut (FLI) frei zugänglich: https://www.fli.de/de/service/handbuech… Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für die rasche Bearbeitung, die überlass…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#164742]
Datum
2. September 2019 22:26
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für die rasche Bearbeitung, die überlassenen Informationen und Ihre ausführlichen Erläuterungen. Die rechtlichen Grundlagen sowie das Handbuch Tiertransporte des FLI sind bekannt. Über die blanke Theorie hinaus interessiert mich jedoch insbesondere die praktische Umsetzung. Ich werde mein Glück bei den Genehmigungsbehörden versuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>