Lebendtiertransporte bei Sommerhitze

Facebook-Aussage von Julia Klöckner am 26. Juli 2019, 19:19 Uhr:

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!"

Ich bitte um Zusendung der Auswertung der Transporte, die im vergangenen Jahr trotz Hitze abgefertigt wurden, die Frau Klöckner in ihrem Beitrag anspricht.

Vielen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Ich bin sehr überrascht, daß die öffentliche Aussage von Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner
>>Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!<<
auf dermassen tönernen Füssen steht.

Es erscheint nahezu unglaublich, dass die mir übersandte Erhebung die komplette Auswertung sein soll, die Frau Klöckner hat durchführen lassen und auf die sie sich öffentlich beruft.

Allerdings scheint diese minimale und nichtssagende Auswertung tatsächlich alles zu sein, was Frau Klöckner in Auftrag gegeben hat. Denn inzwischen hat der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel mit Datum vom 30. Juli 2019 auf eine Anfrage von Frau Renate Künast (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) an den Deutschen Bundestag - Drucksache 19/12120, Seite 55, Frage 74 - geantwortet und darin offensichtlich ebenfalls auf die mir übersandte Auswertung hingewiesen. Darüber hinaus wird vom BMEL lapidar auf die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder verwiesen.

Ich hätte von der Bundesministerin und dem BMEL erwartet, dass angesichts der bundesweiten Problematik und der großen öffentlichen Resonanz zu Tiertransporten bei hohen Außentemperaturen, nicht nur eine Stichprobe an einem einzigen Grenzübergangsort durchgeführt wird.
Mit der vorliegenden "Alibi-Erhebung" wird das BMEL und die Bundesministerin seiner/ihrer Verantwortung für die Einhaltung des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes in keinster Weise gerecht.

Wenn Frau Klöckner gleichzeitig Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen kriminalisiert und härtere Strafen für die Aufdeckung von Tierschutzskandalen einfordert, während offensichtlich eben jene Organisationen die einzigen sind, die ein tatsächliches Interesse an der Einhaltung des Tierschutzes zeigen und sich dafür einsetzen, klingt das nicht nur wie Hohn, sondern dokumentiert, dass Frau Klöckner als selbst ernannte "Lebensministerin" nicht in der Lage ist, ihr Amt sachgerecht und ordnungsgemäß auszuüben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Facebook-Aussage vo…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei Sommerhitze [#161385]
Datum
29. Juli 2019 21:56
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Facebook-Aussage von Julia Klöckner am 26. Juli 2019, 19:19 Uhr: "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!" Ich bitte um Zusendung der Auswertung der Transporte, die im vergangenen Jahr trotz Hitze abgefertigt wurden, die Frau Klöckner in ihrem Beitrag anspricht. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Lebendtiertransporte bei Sommerhitze [#161385]
Datum
31. Juli 2019 11:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 29.07.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
321-Tierschutz, Ihr IFG-Antrag 321-Tierschutz Bearbeitung von IFG-Anträgen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei er…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
321-Tierschutz, Ihr IFG-Antrag
Datum
16. August 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
321-Tierschutz Bearbeitung von IFG-Anträgen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben auf Ihren IFG-Antrag vom 29.07.2019. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 321-Tierschutz, Ihr IFG-Antrag [#161385] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst danke ich Ihnen für die Beantw…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 321-Tierschutz, Ihr IFG-Antrag [#161385]
Datum
16. August 2019 12:15
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst danke ich Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich bin sehr überrascht, daß die öffentliche Aussage von Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner >>Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!<< auf dermassen tönernen Füssen steht. Es erscheint nahezu unglaublich, dass die mir übersandte Erhebung die komplette Auswertung sein soll, die Frau Klöckner hat durchführen lassen und auf die sie sich öffentlich beruft. Allerdings scheint diese minimale und nichtssagende Auswertung tatsächlich alles zu sein, was Frau Klöckner in Auftrag gegeben hat. Denn inzwischen hat der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel mit Datum vom 30. Juli 2019 auf eine Anfrage von Frau Renate Künast (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) an den Deutschen Bundestag - Drucksache 19/12120, Seite 55, Frage 74 - geantwortet und darin offensichtlich ebenfalls auf die mir übersandte Auswertung hingewiesen. Darüber hinaus wird vom BMEL lapidar auf die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder verwiesen. Ich hätte von der Bundesministerin und dem BMEL erwartet, dass angesichts der bundesweiten Problematik und der großen öffentlichen Resonanz zu Tiertransporten bei hohen Außentemperaturen, nicht nur eine Stichprobe an einem einzigen Grenzübergangsort durchgeführt wird. Mit der vorliegenden "Alibi-Erhebung" wird das BMEL und die Bundesministerin seiner/ihrer Verantwortung für die Einhaltung des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes in keinster Weise gerecht. Wenn Frau Klöckner gleichzeitig Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen kriminalisiert und härtere Strafen für die Aufdeckung von Tierschutzskandalen einfordert, während offensichtlich eben jene Organisationen die einzigen sind, die ein tatsächliches Interesse an der Einhaltung des Tierschutzes zeigen und sich dafür einsetzen, klingt das nicht nur wie Hohn, sondern dokumentiert, dass Frau Klöckner als selbst ernannte "Lebensministerin" nicht in der Lage ist, ihr Amt sachgerecht und ordnungsgemäß auszuüben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>