Lebensmittel Kontrolle Stadt Ahaus Ortsteil Ottenstein

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen

Wurden Betriebsprüfungen im sinne einer Lebensmittelkontrolle im "Grillhouse Mozzaik" durchgeführt ? Wenn Ja, senden sie mir diese bitte zu! Wenn Nein, wann wird die Gaststätte das nächste mal überprüft?
Es handelt sich um Folgenden Betrieb:

Restaurant "Grillhouse Mozzaik"
Kettlerstraße 14
48683 Ahaus

Wurden Betriebsprüfungen im sinne einer Lebensmittelkontrolle in der "Pizzeria Monalisa" durchgeführt ? Wenn Ja, senden sie mir diese bitte zu! Wenn Nein, wann wird die Gaststätte das nächste mal überprüft?
Es handelt sich um Folgenden Betrieb:

Pizzeria Mona Lisa
Vredener Straße 14
48683 Ahaus

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um die Bean…
An Gesundheitsamt Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittel Kontrolle Stadt Ahaus Ortsteil Ottenstein [#181446]
Datum
26. Februar 2020 22:02
An
Gesundheitsamt Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen Wurden Betriebsprüfungen im sinne einer Lebensmittelkontrolle im "Grillhouse Mozzaik" durchgeführt ? Wenn Ja, senden sie mir diese bitte zu! Wenn Nein, wann wird die Gaststätte das nächste mal überprüft? Es handelt sich um Folgenden Betrieb: Restaurant "Grillhouse Mozzaik" Kettlerstraße 14 48683 Ahaus Wurden Betriebsprüfungen im sinne einer Lebensmittelkontrolle in der "Pizzeria Monalisa" durchgeführt ? Wenn Ja, senden sie mir diese bitte zu! Wenn Nein, wann wird die Gaststätte das nächste mal überprüft? Es handelt sich um Folgenden Betrieb: Pizzeria Mona Lisa Vredener Straße 14 48683 Ahaus Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181446

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Gesundheitsamt Kreis Borken
Kontrollbericht Restaurant "Grillhouse Mozzaik", Ahaus Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen…
Von
Gesundheitsamt Kreis Borken
Betreff
Kontrollbericht Restaurant "Grillhouse Mozzaik", Ahaus
Datum
4. März 2020 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.02.2020 zur Abfrage der o.g. Betriebsstätte. Ich werte Ihren Antrag als Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag auf die Erkenntnisse, die im Rahmen meiner lebensmittelrechtlichen Kontrollen erlangt worden sind, abzielt. Sie haben in der o.g. E-Mail Informationen zu zwei Betriebsstätten abgefragt. Zunächst halte ich fest, dass die Betriebsstätte der Pizzeria "Mona Lisa", Vredener Str. 14, 48683 Ahaus, nach meinem Kenntnisstand zum 31.07.2019 den Betrieb aufgegeben hat. Zumindest liegt mir hier eine Gewerbeabmeldung vor. Ich gehe daher davon aus, dass Sie an der Informationserteilung zu dieser Betriebsstätte, kein Interesse mehr haben. Sollte dies anders sein, bitte ich um kurze Rückmeldung. Zur Betriebsstätte des Restaurants "Grillhouse Mozzaik", Kettlerstr. 14, 48683 Ahaus, kann ich Ihnen mitteilen, dass mir hierzu bislang keine Gewerbeanmeldung vorgelegen hat. Da diese nachweislich jedoch erfolgt ist, ich von dem Betrieb jedoch bislang keine Kenntnis erlangt habe, danke ich Ihnen für die Mitteilung, dass dort ein Betrieb, der unter der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung steht, ansässig ist. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen und dort am 02.03.20 die erste lebensmittelrechtliche Kontrolle durchgeführt. Ich weise darauf hin, dass sich die Bearbeitungszeit wegen der Beteiligung Dritter, u.a. Anhörung des betroffenen Betreibers, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 VIG). Vor dem Hintergrund mehrerer gleichlautender Anfragen zu den verschiedensten Betrieben ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden kann. Ich behalte mir vor, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir hierzu bitte Ihre vollständige Postanschrift mit, da ich diesen Antrag vorher nicht weiterbearbeiten werde. Mit freundlichen Grüßen