Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien

Informationen über das Aufkommen von Lebensmittel-Müll/-Abfall in Ihren Mensen, Cafeterien sowie ähnlichen Einrichtungen.

Insbesondere frage ich an:
1. die Menge an Lebensmitteln, die Sie durchschnittlich (pro Woche/Monat etc.) einkaufen bzw. anderweitig erhalten, um untere Punkte in Relation zu setzen.
2. Welchen Anteil dieser Lebensmittel Sie nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf/Verzehr zuführen. Bitte in relativen Zahlen (in Prozent) und absoluten Zahlen (bspw. Tonnen) angeben.
3. eine Übersicht über die Menge an Lebensmitteln, die durchschnittlich in Ihren Einrichtungen in absoluten Zahlen entsorgt werden.
3.1. die Menge an Abfall/Müll, der bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht.
3.2. die Menge an Lebensmitteln, die verarbeitet wurden, dann jedoch (bspw. nach Küchenschluss/beim Schließen der Mensen/Cafeterien/…) durchschnittlich entsorgt werden, weil sie nicht verkauft wurden ("liegen bleiben").
3.3. eine Kostenübersicht aller Kosten (mittelbar wie unmittelbar) für die Entsorgung der Lebensmittel.
3.4. wenn vorhanden, eine Liste der Maßnahmen (z.B. gesenkter Preis vor Schließung) um das Entsorgen von Lebensmitteln zu verhindern.
4. Wie viele Lebensmittel (in Prozent) Sie an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen spenden und wie viel Prozent Sie (nach Ladenschluss) für einen gesenkten Preis verkaufen, falls dies getan wird.
5. falls vorhanden, eine historische Darstellung der Punkte 1 bis 4.
6. Verträge und Vertragsunterlagen mit entsprechenden Unternehmen, die von Ihnen für die Entsorgung von Abfällen beauftragt wurden, falls vorhanden. Sie können personenbezogene Daten (wie Namen) schwärzen.

Bitte alle Punkte nach allen von Ihnen betriebenen Standorten (Mensen, Cafeterien etc.) aufschlüsseln.

Falls eine Angabe der Menge (des Gewichtes) nicht möglich ist, so ist auch die Angabe des Wertes (in Euro) der Lebensmittel möglich.

Ergebnis der Anfrage

Einkaufsvolumen an den einzelnen Standorten in € erhalten, andere Informationen nur allgemein gehalten. Herausgabe der Vertragsunterlagen mit Bezug auf Geschäftsgeheimnisse abgelehnt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information…
An Studierendenwerk Thüringen AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien [#152742]
Datum
27. Juni 2019 17:51
An
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über das Aufkommen von Lebensmittel-Müll/-Abfall in Ihren Mensen, Cafeterien sowie ähnlichen Einrichtungen. Insbesondere frage ich an: 1. die Menge an Lebensmitteln, die Sie durchschnittlich (pro Woche/Monat etc.) einkaufen bzw. anderweitig erhalten, um untere Punkte in Relation zu setzen. 2. Welchen Anteil dieser Lebensmittel Sie nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf/Verzehr zuführen. Bitte in relativen Zahlen (in Prozent) und absoluten Zahlen (bspw. Tonnen) angeben. 3. eine Übersicht über die Menge an Lebensmitteln, die durchschnittlich in Ihren Einrichtungen in absoluten Zahlen entsorgt werden. 3.1. die Menge an Abfall/Müll, der bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht. 3.2. die Menge an Lebensmitteln, die verarbeitet wurden, dann jedoch (bspw. nach Küchenschluss/beim Schließen der Mensen/Cafeterien/…) durchschnittlich entsorgt werden, weil sie nicht verkauft wurden ("liegen bleiben"). 3.3. eine Kostenübersicht aller Kosten (mittelbar wie unmittelbar) für die Entsorgung der Lebensmittel. 3.4. wenn vorhanden, eine Liste der Maßnahmen (z.B. gesenkter Preis vor Schließung) um das Entsorgen von Lebensmitteln zu verhindern. 4. Wie viele Lebensmittel (in Prozent) Sie an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen spenden und wie viel Prozent Sie (nach Ladenschluss) für einen gesenkten Preis verkaufen, falls dies getan wird. 5. falls vorhanden, eine historische Darstellung der Punkte 1 bis 4. 6. Verträge und Vertragsunterlagen mit entsprechenden Unternehmen, die von Ihnen für die Entsorgung von Abfällen beauftragt wurden, falls vorhanden. Sie können personenbezogene Daten (wie Namen) schwärzen. Bitte alle Punkte nach allen von Ihnen betriebenen Standorten (Mensen, Cafeterien etc.) aufschlüsseln. Falls eine Angabe der Menge (des Gewichtes) nicht möglich ist, so ist auch die Angabe des Wertes (in Euro) der Lebensmittel möglich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Studierendenwerk Thüringen AdöR
Ihr Auskunftsersuchen vom 27.06.2019 nach dem ThürIFG / ThürUIG / VIG zum Aufkommen von Lebensmittelabfällen in de…
Von
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 27.06.2019 nach dem ThürIFG / ThürUIG / VIG zum Aufkommen von Lebensmittelabfällen in den Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerkes Thüringen
Datum
9. Juli 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage und den einzelnen Fragepunkten nehmen wir folgt Stellung: _Zu Punkt 1:_ Hinsichtlich dieser Frage können wir Ihnen eine Übersicht an Wareneinsätzen für das Kalenderjahr 2018 zur Verfügung stellen, welche das Einkaufsvolumen an den einzelnen Standorten in € widerspiegelt. Die einzelnen Daten entnehmen Sie bitte der im Anhang mitgesandten Excel- Tabelle. _Zu Punkt 2:_ Wir führen alle erworbenen Lebensmittel, ausgenommen Putzabfälle von Obst und Gemüse, dem Verkauf bzw. dem Verzehr zu. _Zu Punkt 3 bis 3.2._ Hier erfassen wir keine Mengen und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet. Deshalb kann hierüber nach § 4 Abs.2 S.2 VIG keine Auskunft erteilt werden. Wir sind auch nicht verpflichtet aufgrund Ihrer  Anfrage hierüber erstmals Daten zu erheben. _Zu Punkt 3.3._ Eine Kostenübersicht zu den mittelbaren und unmittelbaren Kosten im Rahmen der Lebensmittelentsorgung  wird bei uns nicht erstellt, da hierfür ebenfalls keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Insoweit verweisen wir erneut auf § 4 Abs.2 S.2 VIG. _Zu Punkt 3.4._ Lebensmittel , die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene nicht entsorgt werden müssen, werden aufbereitet und erneut dem Verkauf zugeführt. Darüber hinaus wird durch bedarfsgerechte Bestellorganisation und chargenweise Produktion / Speisenzubereitung verhindert, dass es zu Überproduktionen kommt. Zudem verhindern regelmäßige MHD-Kontrollen und strenge Qualitätsprüfungen in den Lager- und Kühlräumen vorab das Verderben der eingekauften Lebensmittel. _Zu Punkt 4._ Spenden oder Verkäufe vor Ladenschluss zu gesenkten Preisen finden nicht statt. _Zu Punkt 5._ Eine historische Darstellung zu den Fragepunkten 1.-4. existiert nicht. _Zu Punkt 6._ Dieser Antrag wird nach § 9 Abs.1 S.1 ThürIFG abgelehnt, da durch das Bekanntwerden der vertragsspezifischen Informationen personenbezogene Daten bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart werden. Eine Einverständniserklärung unseres Vertragspartners zur allgemeinen Veröffentlichung des privatrechtlich geschlossenen Vertrages liegt nicht vor. Ein besonderes rechtliches und überwiegendes Interesse Ihrerseits an der Kenntnis der begehrten Vertragsinformationen i.S.v. § 9 Abs.1 S.1 Nr.5 ThürIFG ist nicht ersichtlich.