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Lebensmittelrechtliche Überprüfung Bibim Boy Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Bibim Boy
Universitätsstraße 69
50931 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
Anna Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Anna Müller
Betreff
Lebensmittelrechtliche Überprüfung Bibim Boy Köln [#179549]
Datum
6. Februar 2020 21:07
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bibim Boy Universitätsstraße 69 50931 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Müller Anfragenr: 179549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179549
Mit freundlichen Grüßen Anna Müller
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrte Frau Müller , das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) legt in §4 Abs.1 fest, dass der Antrag Name un…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Lebensmittelrechtliche Überprüfung Bibim Boy Köln [#179549]
Datum
19. Juni 2020 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller , das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) legt in §4 Abs.1 fest, dass der Antrag Name und Anschrift des Antragstellers enthalten soll. Da die Beantwortung der Anfrage ausschließlich auf dem Postweg erfolgt bitte ich Sie mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Sollte ich bis zum 03.07.2020 keine entsprechende Antwort erhalten werde ich den Vorgang schließen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrte Frau Müller, Ihre Anfrage vom 06.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass si…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Lebensmittelrechtliche Überprüfung Bibim Boy Köln [#179549]
Datum
19. Juni 2020 08:05
Status
Sehr geehrte Frau Müller, Ihre Anfrage vom 06.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir dazu, soweit noch nicht geschehen, Ihre Postanschrift mit. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen