Lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen & Beanstandungen?

Ich bin Rentnerin und über 80 Jahre alt. Daher sind einwandfreie Lebensmittel für mich ÜBERLEBESWICHTIG!

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden:
a) Vinzenzmurr Metzgerei, Untere Bahnhofstraße 55, 82110 Germering
b) Vinzenzmurr Metzgerei, Münchener Straße 1, 82110 Germering
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    10. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Rentnerin…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
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Betreff
Lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen & Beanstandungen? [#170184]
Datum
10. November 2019 18:49
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Rentnerin und über 80 Jahre alt. Daher sind einwandfreie Lebensmittel für mich ÜBERLEBESWICHTIG! 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden: a) Vinzenzmurr Metzgerei, Untere Bahnhofstraße 55, 82110 Germering b) Vinzenzmurr Metzgerei, Münchener Straße 1, 82110 Germering 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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