Lebenspartnerschaften in Forstämtern begründen
nach einem Artikel der Zeitung "die Welt" von 2011 (https://www.welt.de/politik/deutschland/article13469550/Warum-Homosexuelle-oft-im-Forstamt-heiraten-muessen.html) war das Bundesland Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem Lesben und Schwule ihre eingetragene Lebenspartnerschaft nicht wie heterosexuelle Paare in einem Standesamt, sondern in Forstämtern und Kfz-Zulassungsstellen begründen mussten. Nach 2011 wurde diese Praxis beendet.
Ich bitte um Informationen des Landes (also vor 2011), in denen in der Landesregierung die Zuständigkeit geklärt wurde. Das LPartG des Bundes stammt von 2001, insofern müssten die gesuchten Informationen aus dem Zeitraum um 2001 bis 2002 stammen, beispielsweise in den Akten zu dem Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartAusfG) oder der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 31.07.2001.
Information nicht vorhanden
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Datum23. Dezember 2016
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22. Januar 2017
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