(Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2018

Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt:
- Anzahl der Fahrten insgesamt
- Anzahl der Leerfahrten
- Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung)
- Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell)
- Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung, de…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
(Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2018 [#142584]
Datum
15. Mai 2019 16:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt: - Anzahl der Fahrten insgesamt - Anzahl der Leerfahrten - Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung) - Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell) - Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501/57(2019) Bonn, den 2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2018 [#142584]
Datum
21. Mai 2019 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501/57(2019) Bonn, den 21.05.2019 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Fahrten im Jahr 2018 vom 15.05.2019. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Dienstwagen der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben im Jahr 2018 insgesamt 458.748 km zurückgelegt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Bezüglich der weiteren von Ihnen erbetenen Informationen weise ich darauf hin, dass diese nur mit einem erheblichen personelle und zeitlichen Aufwand zu ermitteln sind. Der Zeitaufwand für die Durchsicht und Auswertung der Fahrtenbücher wird derzeit mit ca. 100 Zeitstunden Arbeitsaufwand eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund ist die von der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehene Gebühr Anlage A Ziffer 1.3. in Höhe von 400 Euro betroffen. Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der angekündigten Kosten nehme ich von einer weiteren Verfolgung meines Anl…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahr 2018 [#142584]
Datum
22. Mai 2019 10:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der angekündigten Kosten nehme ich von einer weiteren Verfolgung meines Anliegens Abstand. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>