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(Leer-)Fahrten des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Jahr 2018

Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt:
- Anzahl der Fahrten insgesamt
- Anzahl der Leerfahrten
- Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung)
- Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell)
- Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung, de…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
(Leer-)Fahrten des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Jahr 2018 [#142576]
Datum
15. Mai 2019 16:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt: - Anzahl der Fahrten insgesamt - Anzahl der Leerfahrten - Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung) - Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell) - Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „(Leer-)Fahrten des Umwelt, Naturschutz und nukle…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (Leer-)Fahrten des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Jahr 2018 [#142576]
Datum
24. Juni 2019 10:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „(Leer-)Fahrten des Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Jahr 2018“ vom 15.05.2019 (#142576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zu (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz un…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zu (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
1. Juli 2019 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2019, in der Sie um Auskunft über im Jahr 2018 durchgeführte Fahrten der Fahrbereitschaft des Ministeriums nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten und auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines Büroversehens ist die Beantwortung bisher leider nicht erfolgt. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. I. Leider kann ich Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen nicht in vollem Umfang entsprechen. Der Antrag muss daher teilweise abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Die erbetenen Zahlen werden im Ministerium nicht regelmäßig erhoben und sind selbst mit unangemessen hohem Aufwand nicht ermittelbar. Es ist überdies nicht definiert, was als eine Fahrt zählt. Es gibt z. B. unterbrochene Strecken bzw. Zwischenstopps, um einen weiteren Fahrgast aufzunehmen oder aussteigen zu lassen. Grundsätzlich werden aber alle Fahrzeuge so eingeteilt, dass Leerfahrten vermieden werden. Zu Ihrer Frage nach der Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell) teile ich mit, dass nur eine Aufschlüsselung nach Fahrzeugmodellen und gefahrenen Kilometern möglich ist. Leerfahrten können aus den o. g. Gründen nicht gesondert aufgeschlüsselt werden. Insgesamt waren im Jahr 2018 21 Dienstfahrzeuge und 7 unterschiedliche Fahrzeugmodelle im Einsatz (siehe Tabelle unten). Fahrzeugmodell Kilometer 2018 BMW 530e 32328 740e iPerformance 141635 Mercedes E 350 e 204373 Mercedes S 300h 7421 BMW x5 xdrive 40e 30478 B-Klasse E-Drive 5643 VW Bus T5 14808 Insgesamt 21 Dienstwagen 436686 Ihre Frage zu der durchschnittlichen Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge kann selbst mit hohem Aufwand nicht ermittelt werden. Grundsätzlich wird bei der Einteilung der Fahrten darauf geachtet, soviel Fahrgäste wie möglich in einem Fahrzeug bzw. im Zusammenhang mit einer Fahrt zu transportieren. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zu (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschut…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zu (Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [#142576]
Datum
2. Juli 2019 09:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskünfte! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>