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Leer stehende Häuser/Vermietungszwng

Auf der ostfriesischen Insel Baltrum herrscht Wohnraumknappheit. Es gibt jedoch Immobilienbesitzer, die Wohnungen und auch ganze Häuser leer stehen lassen und diese weder verkaufen noch verpachten/vermieten wollen.
Kann die Gemeinde Baltrum diese Immobilienbesitzer zwingen Ihre Häuser und Wohnungen zu vermieten/verpachten? Wenn ja, wie und auf welcher Rechtsgrundlage?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der ostfriesisc…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Leer stehende Häuser/Vermietungszwng [#245738]
Datum
7. April 2022 08:29
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der ostfriesischen Insel Baltrum herrscht Wohnraumknappheit. Es gibt jedoch Immobilienbesitzer, die Wohnungen und auch ganze Häuser leer stehen lassen und diese weder verkaufen noch verpachten/vermieten wollen. Kann die Gemeinde Baltrum diese Immobilienbesitzer zwingen Ihre Häuser und Wohnungen zu vermieten/verpachten? Wenn ja, wie und auf welcher Rechtsgrundlage?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245738/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage per Mail vom 7.4.22. Die Situation auf den Inseln ist uns …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Leer stehende Häuser/Vermietungszwng [#245738]
Datum
11. April 2022 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage per Mail vom 7.4.22. Die Situation auf den Inseln ist uns gut bekannt. Die Landesregierung hat deshalb - nicht zuletzt auf Wunsch der Kommunen in Niedersachsen - ein Gesetz zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum erarbeitet, das auch bereits 2019 vom Landtag verabschiedet wurde. Allerdings muss man wissen, dass dieses Gesetz nur dann wirksam werden kann, wenn auf seiner Grundlage eine Kommune eine entsprechende Satzung beschließt. Das haben bislang in Niedersachsen lediglich Lüneburg, Göttingen und Norderney getan. Baltrum könnte ebenfalls eine Satzung erlassen, wenn dies eine Mehrheit im Gemeinderat findet. Sie müssten sich also bei der Gemeinde Baltrum erkundigen, wie der Stand der Dinge ist und weshalb man dort bislang keine Satzung beschlossen hat oder sogar evt. darauf verzichten möchte. Das Land hat jedenfalls die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Das Gesetz finden Sie unter folgendem Link (oder über Google): https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoZwEntfrG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true Mit freundlichen Grüßen