Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019

Eine Auflistung aller Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 mit Zeitpunkt sowie Start und Zielort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung all…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 [#139960]
Datum
10. Mai 2019 16:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 mit Zeitpunkt sowie Start und Zielort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1005 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 [#139960]
Datum
14. Mai 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1005 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 10. Mai 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-2-17/-1005 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1005 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 [#139960]
Datum
7. Juni 2019 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1005 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.05.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre IFG-Anfrage vom 10. Mai 2019 teile ich Ihnen Folgendes mit: Statistisch ausgewertete amtliche Informationen über sog. Leerflüge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung liegen nur für den Zeitraum vom 1. März 2018 - 28. Februar 2019 vor. Danach wurden in diesem Zeitraum 616 Flüge ohne Passagiere mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zwischen den zwei Standorten Berlin-Tegel, Köln/Bonn und dem Flughafen Berlin-Schönefeld durchgeführt. Ergänzend hierzu bitte ich folgende Erläuterungen zu beachten: Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ist an den Standorten Köln/Bonn und Berlin-Tegel stationiert. In Ausnahmefällen wird der Flughafen Berlin-Schönefeld genutzt Flüge ohne Passagiere ergeben sich überwiegend durch die Überführung von Luftfahrzeugen nach Berlin zur Aufnahme der Passagiere und deren Rückflug von Berlin nach Köln/Bonn nach erfolgtem Transport. Desweiteren kommt es zu Flügen ohne Passagiere bei der Bereitstellung von zusätzlichen Reserveluftfahrzeugen für hervorgehobene Passagiertransporte (sog. Bereitstellungsflüge). Weitere Flüge ohne Passagiere ergeben sich durch erforderliche Aus- und Weiterbildungsflüge der Besatzung, bei denen keine Passagiere befördert werden konnten und Berlin als Landeplatz/Zwischenlandeplatz genutzt wurde. Grundsätzlich dienen alle Flüge ohne Passagiere immer auch der Aus- und Weiterbildung der Besatzungen im Rahmen der festgelegten Trainingsprogramme. Mit vollständiger Aufnahme des politisch-parlamentarischen Flugbetriebes der Flugbereitschaft BMVg am Flugplatz Berlin Brandenburg werden Bereitstellungsflüge grundsätzlich nicht mehr erforderlich sein. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage: Leerflüge der Flugbereitschaft in 2019 [#139960]
Datum
17. Juni 2019 19:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>