Leerstand

Die Anzahl der Gebäude, welche zur Zeit in Mainz leer stehen und wie viele davon der Stadt Mainz gehören.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Gebäude, …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand [#217451]
Datum
5. April 2021 14:47
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Gebäude, welche zur Zeit in Mainz leer stehen und wie viele davon der Stadt Mainz gehören.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217451/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Eingangsbestätigung Antrag Landestransparenzgesetz Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer A…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag Landestransparenzgesetz
Datum
7. April 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.04.2021 nach dem Landestransparenzgesetz für die Leerstandsgebäude in der Stadt Mainz. Die Stadt Mainz wird Ihre Anfrage fristgemäß innerhalb eines Monats bearbeiten und beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
Eingangsbestätigung Antrag Landestransparenzgesetz Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer A…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag Landestransparenzgesetz
Datum
7. April 2021 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.04.2021 nach dem Landestransparenzgesetz für die Leerstandsgebäude in der Stadt Mainz. Die Stadt Mainz wird Ihre Anfrage fristgemäß innerhalb eines Monats bearbeiten und beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr Antragsteller/in anbei unsere Antwort: Die Verwaltung kann nur eine Aussage über Gebäude treffen, die sich …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: ACHTUNG !! FRAG DEN STAAT !! WG: Leerstand [#217451]
Datum
3. Mai 2021 14:22
Status
Sehr Antragsteller/in anbei unsere Antwort: Die Verwaltung kann nur eine Aussage über Gebäude treffen, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Mainz befinden. Eine Zählung leerstehender Gebäude in privater Hand innerhalb des Stadtgebiets Mainz erfolgt nicht. Informationen zur Anzahl dieser Gebäude, welche in Mainz leer stehen, liegen daher nicht vor. Von den stadteigenen Gebäuden befinden sich zum Zeitpunkt der Anfrage insgesamt sieben Gebäude in vollem Leerstand. Bei diesen Gebäuden sind umfangreiche Sanierungsarbeiten oder der Abriss vorgesehen. Bei zwei weiteren Gebäuden werden einzelne Flächen bzw. Räumlichkeiten bis zur endgültigen Verwendung (Abriss) noch zwischen genutzt. Mit freundlichen Grüßen