Leerstand in Augsburg

Anfrage an: Stadt Augsburg

Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Augsburg befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
19. August 2020 09:34
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Augsburg befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde ursprünglich an das Sozialreferat weitergeleitet. Zu…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
20. August 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde ursprünglich an das Sozialreferat weitergeleitet. Zuständig ist jedoch das Wirtschaftsreferat. Wir haben deshalb Ihre Anfrage dorthin weitergereicht. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 19.08.2020 haben Sie um Auskunft hinsichtlich der bei der Stadt Augsbu…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Leerstand in Augsburg
Datum
10. September 2020 07:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 19.08.2020 haben Sie um Auskunft hinsichtlich der bei der Stadt Augsburg im Eigentum befindlichen leerstehenden Gebäude gebeten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass aktuell einige in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes stehenden Gebäude leer stehen. Bei allen leerstehenden Gebäuden wurden stadtintern Abstimmungsprozesse hinsichtlich einer möglichen weiteren Verwertung angestoßen, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Wir bitten um Verständnis, dass Ihrem Wunsch auf Auskunft aufgrund von Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht umfangreicher entsprochen werden kann. Thomas Wineck Fachbereichsleiter Gebäudemanagement Stadt Augsburg Liegenschaftsamt An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg Tel.: +49 (0)821 - 324 6562 Fax: +49 (0)821 - 324 6548 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.augsburg.de<http://www.augsburg.de>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte genauer erklären, inwiefern die Auskunft die öffentliche Sicher…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
10. September 2020 11:21
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte genauer erklären, inwiefern die Auskunft die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bevor wir auf Ihre Frage eingehen bitten wir um Auskunft, zu welchem Zweck Sie die D…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
10. September 2020 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bevor wir auf Ihre Frage eingehen bitten wir um Auskunft, zu welchem Zweck Sie die Daten (Leerstand der Gebäude) benötigen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie schon geschrieben haben, finden innerhalb der Stadtverwaltung Abstimmungspro…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
10. September 2020 13:21
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie schon geschrieben haben, finden innerhalb der Stadtverwaltung Abstimmungsprozesse bzgl. der weiteren Verwendung der momentan leerstehden Gebäude statt. Solche Diskussion sollten meiner Meinung nach nicht nur verwaltungsintern, sondern öffentlich geführt werden. Um das zu ermöglichen, sollte Transparenz hinsichtlich des Leerstands und der derzeitigen Überlegungen der Stadt geschaffen werden. Übrigens: Dank der Informationsfreiheitssatzung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe solcher Infos, auch ohne dass der/die Antragssteller*in Gründe nachweist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mich in der o.g. Angelegenheit zurückrufen. Vielen Dank und freundliche …
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
10. September 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mich in der o.g. Angelegenheit zurückrufen. Vielen Dank und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Telefonat - ich muss nochmal nachhaken: Sie haben die Auffassung…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
11. September 2020 12:26
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Telefonat - ich muss nochmal nachhaken: Sie haben die Auffassung vertreten, dass Anträge nach der Informationsfreiheitssatzung zu begründen seien und dass die von mir bereits dargelegten Gründe nicht ausreichen würden. Ich möchte dieser Auffassung auch auf diesem Weg nochmal widersprechen. In der Satzung heißt es: "Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Augsburg hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung." Sie geben weiterhin an, dass der Antrag wegen einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" abzulehnen sei, sofern die genauen Adressen der Objekte herausgegeben werden. Im Telefonat habe ich vorgeschlagen, die Adressen nicht herauszugeben und sich auf alle anderen angefragten Infos zu beschränken (die Adressen waren ohnehin bisher nicht Teil der Anfrage). Statt der genauen Adresse würde mir auch die Info genügen, in welchen Stadtteilen die Objekte liegen. Auch das wurde abgelehnt. Können Sie mir dafür bitte nochmal schriftlich die Gründe mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 19.08.2020, unser Antwortschreiben vom 10.09.2020…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Leerstand in Augsburg - Schreiben Herr Antragsteller/in vom 19.08.2020 und vom 11.09.2020 - Ergänzungsvorschläge zum Antwortentwurf vom 14.09.2020
Datum
16. September 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 19.08.2020, unser Antwortschreiben vom 10.09.2020 und das mit Ihnen am 11.09.2020 geführte Telefonat teilen wir Ihnen nochmals mit, dass wir Ihrem Auskunftsersuchen nicht entsprechen können. Gerne erläutern wir Ihnen noch einmal die Hintergründe für diese Entscheidung: Nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung (IFS) hat jeder Einwohner der Stadt Augsburg grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen amtlichen Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 IFS). § 6 IFS regelt verschiedene Ausschlüsse und Beschränkungen des Informationsanspruches. Nach § 6 Abs. 1 IFS besteht der Anspruch nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen. Dies ist z.B. auch der Fall, wenn durch die Information die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört wird. Auch hier ist im Einzelfall aufgrund der Antragstellung zu prüfen, ob die Interessen der Stadt Augsburg auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berührt sind. Durch die von Ihnen gewünschten Angaben, können die aktuell leerstehenden Gebäude, die sich im städtischen Eigentum befinden, leicht lokalisiert werden. Da eine Veröffentlichung dieser Daten, wie telefonisch dargelegt, das Risiko einer illegalen Nutzung nicht unerheblich erhöht und außerdem zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand bei den leerstehenden Gebäuden führen kann, sind die Belange der Stadt Augsburg unseres Erachtens höher einzustufen als Ihr Recht auf Information. Hinsichtlich der zukünftigen Verwendung dieser Gebäude wurden, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, stadtinterne Abstimmungsprozesse hinsichtlich einer möglichen weiteren Verwertung angestoßen, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Das von Ihnen geforderte Mitspracherecht der Augsburger Bürger bei der weiteren Behandlung der leerstehenden Gebäude wird bei für das Stadtgebiet prägenden Gebäuden durch Beschlussfassung der städtischen Gremien wahrgenommen. In den restlichen Fällen handelt es sich Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hier wird nach sorgfältiger Abwägung finanzieller und stadtinterner Überlegungen entschieden, wie mit leerstehenden Gebäuden umgegangen wird. Wir hoffen, mit obigen Ausführungen den Vorgang für Sie etwas plausibler gemacht zu haben und hoffen, Ihr Schreiben damit auch hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt habe ich Informationen zum Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Leerstand in Augsburg - Schreiben Herr Antragsteller/in vom 19.08.2020 und vom 11.09.2020 - Ergänzungsvorschläge zum Antwortentwurf vom 14.09.2020 [#195541]
Datum
16. September 2020 17:10
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in angefragt habe ich Informationen zum Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands. Ich verstehe nicht, wie sich die Gebäude anhand dieser Infos lokalisieren lassen sollen. Können Sie mir das erläutern? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer letzten Email vom 14.09.2020 haben wir Ihnen bereits unsere Gründe dargel…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Leerstand in Augsburg
Datum
17. September 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer letzten Email vom 14.09.2020 haben wir Ihnen bereits unsere Gründe dargelegt, warum wir Ihnen keine weiteren Informationen erteilen werden. Vorsorglich weisen wir jetzt schon daraufhin, dass wir auf zukünftige Anfragen gleichlautenden Inhalts nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 (#195541) …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
22. September 2020 09:30
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 (#195541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 ist i…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
28. Dezember 2020 14:56
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 ist inzwischen Untätigkeitsklage möglich. Sollten Sie mir die Informationen nicht bis zum 11. Januar zusenden, werde ich eine Klage prüfen müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 ist i…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leerstand in Augsburg [#195541]
Datum
28. Dezember 2020 15:02
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Augsburg“ vom 19.08.2020 ist inzwischen Untätigkeitsklage möglich. Sollten Sie mir die Informationen nicht bis zum 11. Januar zusenden, werde ich eine Klage prüfen müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>