Leerstand in den Mietshäusern Nieberdingstrasse 11-28 in 48155 Münster

Wann werden sie die leersteheneden Wohnungen in den Mietshäusern mit den Nummern 15, 26 & 28 in der Nieberdingstraße in << Adresse entfernt >> wieder vermieten, die teilweise über 1 Jahr leerstehen?
Laut einem Ratsbeschluss der Stadt Münster von 2015 ist Leerstand Zweckentfremdung. Diese ist verboten und kann bis zu 50.000,- Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann werden sie d…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand in den Mietshäusern Nieberdingstrasse 11-28 in << Adresse entfernt >> [#246489]
Datum
17. April 2022 13:45
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann werden sie die leersteheneden Wohnungen in den Mietshäusern mit den Nummern 15, 26 & 28 in der Nieberdingstraße in << Adresse entfernt >> wieder vermieten, die teilweise über 1 Jahr leerstehen? Laut einem Ratsbeschluss der Stadt Münster von 2015 ist Leerstand Zweckentfremdung. Diese ist verboten und kann bis zu 50.000,- Euro Bußgeld nach sich ziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246489/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Ta…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-20/22; IFG-Antrag zum Leerstand in den Mietshäusern Nieberdingstrasse 11-28 in << Adresse entfernt >>
Datum
26. April 2022 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen