Leerstand in FHÖV Gebäude Köln

Datum: Seit wann steht das Gebäude der FHÖV zwischen Dagobertstr. und Thürmchenswall in Köln leer?
Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten (entgangene Miete für anderweitige Nutzung, laufender Betrieb / Unterhalt), Umzug, Kosten des Ersatzgebäudes seit Beginn des Leerstands?
Was sind und waren die Planungen und versuchte Umsetzungen, was daraus werden soll?
Hat der Landesrechnungshof darüber Zahlen erhoben und Berichte erstellt?
Wann wurde darüber in welchem Medium berichtet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    7. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand in FHÖV Gebäude Köln [#179326]
Datum
5. Februar 2020 00:44
An
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datum: Seit wann steht das Gebäude der FHÖV zwischen Dagobertstr. und Thürmchenswall in Köln leer? Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten (entgangene Miete für anderweitige Nutzung, laufender Betrieb / Unterhalt), Umzug, Kosten des Ersatzgebäudes seit Beginn des Leerstands? Was sind und waren die Planungen und versuchte Umsetzungen, was daraus werden soll? Hat der Landesrechnungshof darüber Zahlen erhoben und Berichte erstellt? Wann wurde darüber in welchem Medium berichtet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 179326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179326 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die HSPV NRW ist weder Mieter noch Eigentümer einer Immobilie in dem von Ihnen besch…
Von
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Leerstand in FHÖV Gebäude Köln [#179326]
Datum
7. Februar 2020 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die HSPV NRW ist weder Mieter noch Eigentümer einer Immobilie in dem von Ihnen beschriebenen Bereich. Die HSPV NRW war bis Ende 2016 Mieter am Thürmchenswall 48-54. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse sind uns nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Wer ist denn die HSPV NRW ausgeschrieben? In welcher Beziehun…
An Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leerstand in FHÖV Gebäude Köln [#179326]
Datum
10. Februar 2020 18:34
An
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Wer ist denn die HSPV NRW ausgeschrieben? In welcher Beziehung stehen HSPV und FHÖV? Wer war der Vermieter bis 2016? Und warum stehen auf dem Gelände immer noch die Schilder der FHÖV? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 179326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179326