Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis

Eine Liste der leerstehenden Gebäude und nicht bebauten Grundstücke im Besitz des Landes NRW in der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit Angabe der Standorte und Quadratmeter

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis [#262747]
Datum
8. November 2022 14:00
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der leerstehenden Gebäude und nicht bebauten Grundstücke im Besitz des Landes NRW in der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit Angabe der Standorte und Quadratmeter
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262747/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vo…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Eingangsmitteilung_IFG_22_19_Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis [#262747]
Datum
9. November 2022 09:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 08.11.2022 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach einer Liste …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis [#262747]
Datum
25. November 2022 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach einer Liste der leerstehenden Gebäude und nicht bebauten Grundstücke im Besitz des Landes NRW in der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit Angabe der Standorte und Quadratmeter beantworte ich wie folgt: Sie erhalten die gewünschte Auflistung der leerstehenden Gebäude und nicht bebauten Grundstücke in der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis in der Anlage. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Auflistung. Eine Rückfrage hätte ich noch: Sehe ic…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis [#262747]
Datum
25. November 2022 15:02
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Auflistung. Eine Rückfrage hätte ich noch: Sehe ich das richtig, dass das ehemalige Landesbehördenhaus an der Friedrich-Ebert-Allee nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt? Könnten Sie mir vielleicht sagen in wessen Besitz das Gebäude übergeben wurde? Besten Dank und ein schönes Wochenende << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262747/

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu leerstehenden Gebäuden…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Leerstehende Gebäude und Grundstücke in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis [#262747]
Datum
6. Dezember 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-KRC 600-070-020-030 22-19 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu leerstehenden Gebäuden und nicht bebauten Grundstücke im Besitz des Landes NRW in der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis beantworte ich wie folgt: Das ehemalige Landesbehördenhaus fällt in die Zuständigkeit der Niederlassung Köln. Es wird durch das Land NRW genutzt. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen