Leerstehende Häuser Berlin

- Auflistung von leerstehender Häuser, sog. Geisterhäuser, in Berlin

Laut Tagesspiegel gibt es ~70 in Berlin (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-ordnet-zwangssanierung-an-erstmals-geisterhaus-in-berlin-beschlagnahmt/25505656.html)

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  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Leerstehende Häuser Berlin [#179265]
Datum
4. Februar 2020 15:27
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung von leerstehender Häuser, sog. Geisterhäuser, in Berlin Laut Tagesspiegel gibt es ~70 in Berlin (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-ordnet-zwangssanierung-an-erstmals-geisterhaus-in-berlin-beschlagnahmt/25505656.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 179265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179265 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
via privater E-Mail Sehr geehrter Herr Filter, in Bezug auf Ihre Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreihe…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
via privater E-Mail
Datum
13. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, in Bezug auf Ihre Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema „Auflistung von leerstehenden Häusern, sog. Geisterhäusern, in Berlin“ übersende ich Ihnen das dieser E-Mail beigefügte Schreiben mit der Bitte um Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen