Leerstehende Häuser in Untermenzing

Im Münchner Stadtteil Untermenzing stehen viele Häuser, die von der Immobilien Freistaat Bayern verwaltet werden, schon seit längerem leer. Im April 2021 sollen es etwa 36 Häuser gewesen sein (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-leerstand-hartmannshofen-<< Adresse entfernt >>.5263236).
Ich würde gerne erfahren:
<< Adresse entfernt >>. Welche Immobilien in Untermenzing von der Immobilien Freistaat Bayern verwaltet werden. Falls mir diese Informationen nicht gegeben werden können, möchte ich wissen, wie viele Immobilien es sind.
2. Welche der Immobilien leer stehen, und seit wann. Auch hier möchte ich wissen, wie viele es sind.
3. Interne Richtlinien, die festlegen, wie mit diesen Immobilien umgegangen werden soll, vor allem, warum sich die Immobilien Freistaat Bayern sich gegen einen Verkauf/ eine Vermietung entscheidet. Außerdem möchte ich wissen, welche Pläne für die Immobilien existieren.
4. Dokumente, die festlegen, was die Ziele der Immobilien Freistaat Bayern sind (z.B. Gewinnmaximierung, Schaffung von Wohnraum)

Die Gründe, warum ich diese Informationen haben möchte, sind:
<< Adresse entfernt >>. Als Anwohnerin, die schon seit über 15 Jahren ihren Lebensmittelpunkt im Stadtteil Untermenzing hat, ist es mir wichtig, in einer belebten, gut gepflegten und modernen Nachbarschaft zu wohnen. Deswegen möchte ich erfahren, warum keine Familien in die Häuser einziehen und dort renovieren oder neu bauen und die Gärten in Schuss halten.
2. Die Leerstehenden Häuser sind bei Bezirks- und Kommunalwahlen häufig ein Thema gewesen. Um meine Wahlentscheidungen zu treffen, brauche ich diese Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Lieselotte Bruckmeier
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Münchner St…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Lieselotte Bruckmeier
Betreff
Leerstehende Häuser in Untermenzing [#242964]
Datum
10. März 2022 16:27
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Münchner Stadtteil Untermenzing stehen viele Häuser, die von der Immobilien Freistaat Bayern verwaltet werden, schon seit längerem leer. Im April 2021 sollen es etwa 36 Häuser gewesen sein (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-leerstand-hartmannshofen-<< Adresse entfernt >>.5263236). Ich würde gerne erfahren: << Adresse entfernt >>. Welche Immobilien in Untermenzing von der Immobilien Freistaat Bayern verwaltet werden. Falls mir diese Informationen nicht gegeben werden können, möchte ich wissen, wie viele Immobilien es sind. 2. Welche der Immobilien leer stehen, und seit wann. Auch hier möchte ich wissen, wie viele es sind. 3. Interne Richtlinien, die festlegen, wie mit diesen Immobilien umgegangen werden soll, vor allem, warum sich die Immobilien Freistaat Bayern sich gegen einen Verkauf/ eine Vermietung entscheidet. Außerdem möchte ich wissen, welche Pläne für die Immobilien existieren. 4. Dokumente, die festlegen, was die Ziele der Immobilien Freistaat Bayern sind (z.B. Gewinnmaximierung, Schaffung von Wohnraum) Die Gründe, warum ich diese Informationen haben möchte, sind: << Adresse entfernt >>. Als Anwohnerin, die schon seit über 15 Jahren ihren Lebensmittelpunkt im Stadtteil Untermenzing hat, ist es mir wichtig, in einer belebten, gut gepflegten und modernen Nachbarschaft zu wohnen. Deswegen möchte ich erfahren, warum keine Familien in die Häuser einziehen und dort renovieren oder neu bauen und die Gärten in Schuss halten. 2. Die Leerstehenden Häuser sind bei Bezirks- und Kommunalwahlen häufig ein Thema gewesen. Um meine Wahlentscheidungen zu treffen, brauche ich diese Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. << Adresse entfernt >> des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. << Adresse entfernt >> BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lieselotte Bruckmeier Anfragenr: 242964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242964/ Postanschrift Lieselotte Bruckmeier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lieselotte Bruckmeier
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.03.2022. Diese wurde an die zuständige Fachabt…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Zwischenmitteilung - Leerstehende Häuser in Untermenzing
Datum
24. März 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.03.2022. Diese wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und befindet dort in Bearbeitung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Beantwortung noch etwas andauert. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Informationen zu den Grundstücken des F…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Leerstehende Häuser in Untermenzing [#242964]
Datum
31. März 2022 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Informationen zu den Grundstücken des Freistaats im Erbbaurechtsgebiet München – Hartmannshofen bitten. Wie Ihnen bekannt ist, ist der Freistaat Eigentümer einer Vielzahl von Grundstücken in München – Hartmannshofen, die im Wege des Erbbaurechts vergeben sind. Diese fallen nach und nach an den Freistaat zurück. Einige Gebäude stehen derzeit leer. Genauere Informationen zu der Zahl und der Lage der fraglichen Grundstücke können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit der Landeshauptstadt München im Kontakt steht, um die weitere Entwicklung in München-Hartmannshofen zu besprechen. Angestrebt wird eine nachhaltige und abschließende Entscheidung über die Frage des zukünftigen Umgangs mit den staatlichen Grundstücken in München-Hartmannshofen. Diese steht derzeit noch aus, wird jedoch zeitnah erfolgen. Aktuelle Immobilienangebote werden auf der Homepage der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) veröffentlicht. Sie können dort auch den Newsletter der IMBY (www.immobilien.bayern.de/newsletter<http://www.immobilien.bayern.de/newsl...>) abonnieren, dann werden Sie automatisch über neue Immobilienangebote des Freistaats informiert. Die IMBY nimmt die Aufgabe der Verwaltung des staatlichen Immobilienbestandes wahr. Darunter fällt insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie das Flächenmanagement im staatlichen Immobilienbestand. Weitere Einzelheiten zur Zuständigkeit können dem Gesetzt über die Immobilien Freistaat Bayern (IMBYG) entnommen werden. Als kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb ist die IMBY dabei verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu handeln. Das Grundstücksgeschäft erfolgt dabei nach den Richtlinien für den Verkehr mit staatlichen Grundstücken (Grundstücksverkehrsrichtlinien – GrVR) in Ergänzung zu den Art. 26, 34, 63, 64 und 113 der Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO) sowie Art. 81 der Bayerischen Verfassung. Mit freundlichen Grüßen
Lieselotte Bruckmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort! Ich habe jedoch ein paar Rückfragen: Bezüglich mein…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Lieselotte Bruckmeier
Betreff
AW: Leerstehende Häuser in Untermenzing [#242964]
Datum
12. April 2022 22:06
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort! Ich habe jedoch ein paar Rückfragen: Bezüglich meiner << Adresse entfernt >>. und 2. Frage: Können sie mir genauer mitteilen, welche datenschutzrechtlichen Gründe sie daran hindern, die Anzahl der von ihnen verwalteten Immobilien und den davon leerstehenden Immobilien zu veröffentlichen? In einer ähnlichen Anfrage in Nürnberg heißt es nämlich „Ohne gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen, könnten wir Ihnen die prozentualen Anteile leerstehender Wohnungen [..] auf Bezirksebene und damit in aggregierter Form zukommen lassen [..]“. Die gefragten Zahlen (ohne Adresse) wären doch ähnlich aggregiert? Falls nicht, bitte ich um die beiden gefragten Zahlen als prozentuale Anteile. (Anfrage in Nürnberg: https://fragdenstaat.de/anfrage/standort-leer-stehender-hauser/) Bezüglich meiner 3. Frage: Können sie mir genauer erklären, was gegen eine Vermietung der leerstehenden Immoblien spricht? Laut Grundstückverkehrsrichtlinien – GrVR Art. 5 scheint das ja grundsätzlich möglich zu sein. Eine Vermietung würde sich auch besser mit den Grundsätzen „wirtschaftlich“ und „sparsam“ vereinen als ein Leerstand. Warum ein Verkauf schwer umzusetzten ist, habe ich dank den von ihnen geschickten Gesetzen mittlerweile verstanden. Was ist unter „zeitnah“ zu verstehen? Wie informiere ich mich am besten über neue Pläne? Vielen Dank für ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Lieselotte Bruckmeier Anfragenr: 242964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242964/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Rückfragen, die wir nachfolgend gerne beantworten. Zu Ihrem e…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Leerstehende Häuser in Untermenzing [#242964]
Datum
25. April 2022 15:17
Status
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Sehr geehrte Frau Bruckmeier, vielen Dank für Ihre Rückfragen, die wir nachfolgend gerne beantworten. Zu Ihrem ersten Fragenkomplex (<< Adresse entfernt >>. und 2. Frage): Eine Auskunftserteilung der Anzahl der vom Freistaat Bayern verwalteten Grundstücke sowie der Anzahl der leerstehenden Häuser (auch als prozentualer Anteil) steht im vorliegenden Fall ein sonstiges öffentliches Interesse im Sinne des Art. 39 Abs. << Adresse entfernt >> Satz 2 BayDSG entgegen. Ein sonstiges öffentliches Interesse ist auch der Schutz fiskalischer Interessen des Freistaats. Nach der amtlichen Begründung zu Art. 36 BayDSG aF sind damit auch fiskalische und wirtschaftliche Interessen umfasst, die nicht im Sinne eines Nachteils- oder Schadensbegriffs zu verstehen sind. Im vorliegenden Fall entscheidet der Freistaat gerade über den zukünftigen Umgang mit den staatlichen Grundstücken. Bei genauer Kenntnis der Anzahl der verwalteten Grundstücke und der Leerstandsquote sind negative Auswirkungen im Fall einer Verwertung zu befürchten. Zu Ihrer 3. Frage: Eine Vermietung der Gebäude im Erbbaurechtsgebiet München-Hartmannshofen fand bisher nicht statt. Bei der Erarbeitung des Konzepts zum künftigen Umgang mit den staatlichen Grundstücken wurde auch diese Option mit betrachtet. Die Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen. An einer möglichst zügigen Entscheidung sind alle Beteiligten interessiert. Wie bereits mitgeteilt, können Sie den Newsletter der IMBY abonnieren und werden so automatisch informiert. Mit freundlichen Grüßen