Legale Graffiti-Wände in Schönefeld

Anfrage an: Gemeinde Schönefeld

Wann werden in Schönefeld legale Graffiti-Wände für alle, die diese nutzen möchten bereitgestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Legale Graffiti-Wände in Schönefeld [#150330]
Datum
12. Juni 2019 21:04
An
Gemeinde Schönefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann werden in Schönefeld legale Graffiti-Wände für alle, die diese nutzen möchten bereitgestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Schönefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt derzeit nicht, entsprechende Wände zur Verfügun…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Legale Graffiti-Wände in Schönefeld
Datum
20. Juni 2019 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt derzeit nicht, entsprechende Wände zur Verfügung zu stellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern ab dem 08.07.2019 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen