Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
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Legasthenie - ein Problem bei der Einstellung?

Anfrage an: Hauptzollamt Kiel

Eine Information. Mein Sohn besucht die 11. Klasse und hat eine anerkannte Lese- und Rechtschreibschwäche. Er hat beim Hauptzollamt Kiel bzw. Lübeck bereits ein Praktikum absolviert und interessiert sich sehr für diesen Beruf. Meine Frage: Hat er mit der Legasthenie überhaupt eine Chance zu einem Einstellungstest eingeladen zu werden? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2017
  • Frist
    16. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Information…
An Hauptzollamt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Legasthenie - ein Problem bei der Einstellung? [#25686]
Datum
13. Dezember 2017 09:28
An
Hauptzollamt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Information. Mein Sohn besucht die 11. Klasse und hat eine anerkannte Lese- und Rechtschreibschwäche. Er hat beim Hauptzollamt Kiel bzw. Lübeck bereits ein Praktikum absolviert und interessiert sich sehr für diesen Beruf. Meine Frage: Hat er mit der Legasthenie überhaupt eine Chance zu einem Einstellungstest eingeladen zu werden? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Kiel
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Legasthenie als Einstellungshindernis? Hauptzollamt …
Von
Hauptzollamt Kiel
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Legasthenie als Einstellungshindernis?
Datum
13. Dezember 2017 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Kiel Kiel, 13.12.2017 O 1340 B - A 2101 Antragsteller/in Antragsteller/in Rümpeler Weg 14a 23847 Pölitz <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Legasthenie als Einstellungshindernis? Bezug: Ihr Auskunftsersuchen vom 13.12.2017 über das Portal https://fragdenstaat.de [#25686] Sehr geehrtAntragsteller/in beim Hauptzollamt Kiel werden die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlverfahren des Vorbereitungsdienstes für den nichttechnischen Zolldienst des Bundes eingeladen, welche nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind für den mittleren nichttechnischen Zolldienst für eine Einstellung zum 1. August 2019: - Realschulabschluss oder mindestens einen Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung (Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich beziehungsweise kaufmännische Berufe), - die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, - eine körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung; nachzuweisen durch das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze, welches bis zum 15. Juni des Einstellungsjahres vorliegen muss, - keine Vorbestrafung und ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, - die grundsätzliche Bereitschaft, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten. Und für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst für eine Einstellung zum 1. August 2019: - Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss, - die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, - keine Vorbestrafung und ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, - die grundsätzliche Bereitschaft, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten. Eine Legasthenie stellt somit kein Ausschlusskriterium dar. Sollte eine Beschränkung der Teilnehmer am Auswahlverfahren aufgrund einer hohen Anzahl an Bewerbungen notwendig sein, werden die Bewerber zum Auswahlverfahren zugelassen, die nach den eingereichten Unterlagen, insbesondere nach den Zeugnisnoten, am besten geeignet erscheinen. Weitere Einzelheiten können Sie der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MGntZollDVDV) bzw. der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV) oder dem Internetauftritt der Zollverwaltung unter www.zoll.de entnehmen. Sofern Sie Informationen zur Bewerbung und Ausbildung zur Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement begehren, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. Von einer Gebührenerhebung sehe ich im vorliegenden Fall ab. Mit freundlichen Grüßen