Hauptzollamt Kiel Kiel, 13.12.2017
O 1340 B - A 2101
Antragsteller/in Antragsteller/in
Rümpeler Weg 14a
23847 Pölitz
<<E-Mail-Adresse>>
Betreff: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Legasthenie als Einstellungshindernis?
Bezug: Ihr Auskunftsersuchen vom 13.12.2017 über das Portal
https://fragdenstaat.de [#25686]
Sehr
geehrtAntragsteller/in
beim Hauptzollamt Kiel werden die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlverfahren des Vorbereitungsdienstes für den nichttechnischen Zolldienst des Bundes eingeladen, welche nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen sind für den mittleren nichttechnischen Zolldienst für eine Einstellung zum 1. August 2019:
- Realschulabschluss oder mindestens einen Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung (Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich beziehungsweise kaufmännische Berufe),
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
- eine körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung; nachzuweisen durch das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze, welches bis zum 15. Juni des Einstellungsjahres vorliegen muss,
- keine Vorbestrafung und ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
- die grundsätzliche Bereitschaft, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Und für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst für eine Einstellung zum 1. August 2019:
- Abitur, die vollständige Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
- keine Vorbestrafung und ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
- die grundsätzliche Bereitschaft, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Eine Legasthenie stellt somit kein Ausschlusskriterium dar.
Sollte eine Beschränkung der Teilnehmer am Auswahlverfahren aufgrund einer hohen Anzahl an Bewerbungen notwendig sein, werden die Bewerber zum Auswahlverfahren zugelassen, die nach den eingereichten Unterlagen, insbesondere nach den Zeugnisnoten, am besten geeignet erscheinen.
Weitere Einzelheiten können Sie der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MGntZollDVDV) bzw. der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV) oder dem Internetauftritt der Zollverwaltung unter
www.zoll.de entnehmen.
Sofern Sie Informationen zur Bewerbung und Ausbildung zur Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement begehren, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Von einer Gebührenerhebung sehe ich im vorliegenden Fall ab.
Mit freundlichen Grüßen