Legionellen Konzentration

Die Prüfungsergebnisse zur Legionellen Konzentration im Trinkwasser an den Schulen der Stadt Bad Kreuznach

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungsergeb…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
25. Februar 2020 13:35
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfungsergebnisse zur Legionellen Konzentration im Trinkwasser an den Schulen der Stadt Bad Kreuznach
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181340 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an den Landkreis Bad Kreuznach gerichtet, wollten aber Auskün…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Betreff
AW: Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
26. Februar 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an den Landkreis Bad Kreuznach gerichtet, wollten aber Auskünfte über die Legionellen-Konzentration der Schulen der Stadt Bad Kreuznach. Ich habe daher Ihre Anfrage mit gleicher Post an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Herrn Bernd vom Schulamt, weitergeleitet. Frdl. Grüße
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Reimann hat mir ihre Anfrage weitergeleitet. Nur zur Info: Da die Organisation…
Von
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
27. Februar 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Reimann hat mir ihre Anfrage weitergeleitet. Nur zur Info: Da die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung sich von der der Stadtverwaltung unterscheidet (hier sind die Abteilungen Grundschulen und Hochbau/Gebäudewirtschaft in zwei unterschiedlichen Dezernaten „beheimatet“), habe ich ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft weitergeleitet. Zum Verständnis: Herr Reimann unterstellt ihrer Anfrage, dass Sie die Schulen in der „Trägerschaft“ der Stadt Bad Kreuznach meinen. Dies sind lediglich die Grundschulen (§ 76 Abs. 1, Nr. 1 SchulG). Die weiterführenden Schulen, wie beispielsweise das Gymnasium an der Stadtmauer befinden sich zwar in der Stadt Bad Kreuznach, zuständig für diese Schulen ist nach wie vor die Kreisverwaltung (§ 76 Abs. 1, Nrn. 2 u. 3 SchulG). Sollte der Presseberichtes in der Allgemeinen Zeitung vom 25.02.2020 „Legionellen im Duschwasser“ Anlass ihrer Anfrage sein, ist Ihnen hierzu die Kreisverwaltung eine Antwort schuldig. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Wie Sie schon richtig eingeschätzt hatten, be…
An Stadtverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
2. März 2020 15:06
An
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Wie Sie schon richtig eingeschätzt hatten, beziehe ich mich auf den Bericht der Allgemeinen Zeitung. Daher wäre ich Ihnen sehr verbunden ,dass,falls Sie Zugriff auf die Legionellen Konzentration an den Gymnasien in Bad Kreuznach hätten, würde ich Sie bitten Sie mir zukommen zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, würde ich mich freuen wenn Sie mir einen Kontakt für meine Anfrage geben könnten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181340
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich bereits in meiner E-Mail vom 27.02.2020 mitteilte, befinden sich die weiter…
Von
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
AW: Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
2. März 2020 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich bereits in meiner E-Mail vom 27.02.2020 mitteilte, befinden sich die weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Kreisverwaltung. Ihre ursprüngliche E-Mail an Herrn Reimann war der richtige Kontakt. Die vollständigen Daten habe ich unten angefügt. Achim Reimann Kreisverwaltung Bad Kreuznach Bauen und Umwelt Referat 61, Gebäudemanagement und Schulen Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach Zimmer 419 | 4.OG Tel.: 0671 803-1650 Fax: 0671 803-2650 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf meine Anfrage nach Auskunft zur Legionellen Konzentration vom 25.02. Hier…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
4. März 2020 20:52
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf meine Anfrage nach Auskunft zur Legionellen Konzentration vom 25.02. Hierbei hatte ich missverständlicher Weise von Schulen der Stadt Bad Kreuznach gesprochen. Mir ging es jedoch nicht um die Testergebnisse der Schulen in städtischer Trägerschaft,sondern um die der weiterführenden Schulen. Mir wurde mitgeteilt, dass dafür der Landkreis der richtige Ansprechpartner sei. Ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort auf meine erste Mail und würde mich sehr freuen wenn Sie meine Anfrage zeitnah bearbeiten könnten. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181340 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in nach eingehender Prüfung konnte ich keine gesetzliche Grundlage im Landestransparenz…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 7: Gesundheitsamt
Betreff
AW: Legionellen Konzentration [#181340]
Datum
26. März 2020 15:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach eingehender Prüfung konnte ich keine gesetzliche Grundlage im Landestransparenzgesetz finden, wonach Sie Anspruch auf Information der Testergebnisse der Legionellenprüfung an unseren einzelnen Schulen hätten. Es gibt eine Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung). Gem. § 21 dieser Verordnung hätten Sie Anspruch auf Information von "Ihrem" Wasserversorger. Allerdings ist der Fall hier anders gelagert, so dass wir Ihnen über die Wasserqualität bzw. über die Ergebnisse der Überprüfung an unseren Schulen keine Auskunft geben dürfen. Mit freundlichen Grüßen