Lehraufträge an Schulen

1. Inwiefern existieren in Ihrem Bundesland rechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen an Schulen - etwa hinsichtlich des Ausbildungsstandes der zu Beauftragenden?
2. Inwiefern existieren derartige Regelungen/Vorgaben hinsichtlich der Umfänge von Lehraufträgen
a. für bestimmte Gruppen von zu Beauftragenden (etwa Lehramtsstudierenden) absolut oder in % eines normalen Lehrdeputats
b. in Relation zum gesamten Unterricht an einer Schule bzw. einer Klasse
c. in Relation zum gesamten Unterricht in einem Fach/einer Fächergruppe an einer Schule, in einer Klassenstufe etc.
3. In welchem Umfang wurden zuletzt Lehraufträge vergeben? Bitte aufschlüsseln nach einschlägigem Qualifikationsstand der Beauftragten, Umfang, Anteil am Unterricht - jeweils nach Schulstufen und -formen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
25. April 2023 16:20
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Inwiefern existieren in Ihrem Bundesland rechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen an Schulen - etwa hinsichtlich des Ausbildungsstandes der zu Beauftragenden?<< Antragsteller:in >> 2. Inwiefern existieren derartige Regelungen/Vorgaben hinsichtlich der Umfänge von Lehraufträgen<< Antragsteller:in >> a. für bestimmte Gruppen von zu Beauftragenden (etwa Lehramtsstudierenden) absolut oder in % eines normalen Lehrdeputats<< Antragsteller:in >> b. in Relation zum gesamten Unterricht an einer Schule bzw. einer Klasse<< Antragsteller:in >> c. in Relation zum gesamten Unterricht in einem Fach/einer Fächergruppe an einer Schule, in einer Klassenstufe etc.<< Antragsteller:in >> 3. In welchem Umfang wurden zuletzt Lehraufträge vergeben? Bitte aufschlüsseln nach einschlägigem Qualifikationsstand der Beauftragten, Umfang, Anteil am Unterricht - jeweils nach Schulstufen und -formen. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277225/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte zunächst um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage so lange unbeantwo…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
17. Juli 2023 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte zunächst um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage so lange unbeantwortet geblieben ist. Sie ist meinem Referat zur Beantwortung zugewiesen worden und dort versehentlich liegengeblieben. Ihren Fragenkatalog beantworte ich wie folgt: Die Verteilung und Vergabe von Lehraufträgen an die Mitglieder des Lehrerkollegiums erfolgt in Sachsen durch den Schulleiter auf der Grundlage des § 42 Abs. 1 S. 3 des Sächsischen Schulgesetzes. Grundsätzliche Beschränkungen dieses Weisungsrechts (z. B. hinsichtlich des Ausbildungsstandes der betroffenen Lehrkraft oder des Vorliegens einer Lehrbefähigung für das zu unterrichtende Unterrichtsfach) existieren im sächsischen Schuldienst nicht. Gleiches gilt für eine detaillierte Auflistung der einzelnen personenbezogenen Lehraufträge an den öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank. Nur um sicherzugehen, dass ich Ihre Auskunft richtig verste…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
13. August 2023 17:38
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank. Nur um sicherzugehen, dass ich Ihre Auskunft richtig verstehe: "Verteilung der Lehraufträge" gem. § 42, Abs. 1. Satz 3 Sächs. SchulG meint somit nicht nur die Verteilung der Unterrichtsaufgaben unter dem der Schule bereits angehörigen (zugewiesenen) Kollegium, sondern auch die Vergabe von Lehraufträgen für einzelne Unterrichtsaufgaben an andere (etwa Lehramtsstudierende) - etwa zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung un Mangelfächern und -situationen, einschließlich der Auswahl der zu Beauftragenden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277225/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht. Die von Ihnen aufgeworfene Frage is…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
14. August 2023 08:52
Status
smime.p7s
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht. Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist zu bejahen. Dem Schulleiter steht das angesprochene Weisungsrecht auch gegenüber den z. B. im Rahmen des Programms "Unterrichtsversorgung" befristet eingestellten Vertretungskräften zu. Er wirkt auch bei deren Rekrutierung und Auswahl mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr << Anrede >> entschuldigen SIe das mehrfache Nachhaken: Sie schreiben: "wirkt au…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
14. August 2023 09:03
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> entschuldigen SIe das mehrfache Nachhaken: Sie schreiben: "wirkt auch bei deren Rekrutierung und Auswahl mit". Das bedeutet, dass er dies nicht alleine tut? Wer ist sonst daran beteiligt und welche Kriterien gelten für die Rekrutierung und Auswahl - besonders hinsichtlich der Qualifikation? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277225/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr << Antragsteller:in >> an der Einstellung wirken neben dem Schulleiter das Landesamt für Schule …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277225]
Datum
14. August 2023 09:17
Status
smime.p7s
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> an der Einstellung wirken neben dem Schulleiter das Landesamt für Schule und Bildung als personalführende Dienststelle und - nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes - die zuständige Lehrerpersonalvertretung mit. Ihre weitergehende Frage nach dem Kriterienkatalog für die Auswahl und Einstellung von Vertretungskräften ist dahingehend zu beantworten, dass das SMK mit dem Lehrerhauptpersonalrat schuljährlich Absprachen über das Anforderungsprofil und notwendige Qualifikationsniveau dieser besonderen Beschäftigtengruppe trifft. Mit freundlichen Grüßen