Lehrer ohne Hochschulabschluss

- Wie viele Lehrer ohne erstes Staatsexamen sind an Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigt?
- Wie viele Lehrer ohne zweites Staatsexamen sind an Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigt?
- Auf welcher Grundlage beschäftigen Sie ggf. Lehrer ohne jeglichen Abschluss oder anerkannte Qualifikation an den Schulen des Regierungsbezirks?
- Nehmen Lehrer ohne Staatsexamen staatliche Prüfungen ab?
- Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Lehrer ohne staatlichen Abschluss den gleichen qualitativen Unterricht, die gleiche Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung erbringen wie Lehrer mit staatlichen Abschluss?
- In welchen Zeiträumen überprüfen Sie die Qualität der Arbeit von Lehrern ohne zweites Staatsexamen an den Schulen in Ihrem Regierungsbezirk?
- Sind die Schulen verpflichtet die Eltern darüber zu informieren, dass Ihre Kinder von Lehrern ohne Hochschulabschluss unterrichtet werden?
- Können Sie bestätigen, dass die Qualität des Unterrichts sowie der Prüfungsvorbereitung von Lehrern ohne Abschluss gleichzusetzen ist mit der von Lehrern mit zweiten Staatsexamen?
- Anhand welcher Kriterien und Überprüfungen stellt die Bezirksregierung diesen Qualitätsstandard sicher?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    6. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
4. Februar 2021 20:32
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Lehrer ohne erstes Staatsexamen sind an Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigt? - Wie viele Lehrer ohne zweites Staatsexamen sind an Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigt? - Auf welcher Grundlage beschäftigen Sie ggf. Lehrer ohne jeglichen Abschluss oder anerkannte Qualifikation an den Schulen des Regierungsbezirks? - Nehmen Lehrer ohne Staatsexamen staatliche Prüfungen ab? - Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Lehrer ohne staatlichen Abschluss den gleichen qualitativen Unterricht, die gleiche Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung erbringen wie Lehrer mit staatlichen Abschluss? - In welchen Zeiträumen überprüfen Sie die Qualität der Arbeit von Lehrern ohne zweites Staatsexamen an den Schulen in Ihrem Regierungsbezirk? - Sind die Schulen verpflichtet die Eltern darüber zu informieren, dass Ihre Kinder von Lehrern ohne Hochschulabschluss unterrichtet werden? - Können Sie bestätigen, dass die Qualität des Unterrichts sowie der Prüfungsvorbereitung von Lehrern ohne Abschluss gleichzusetzen ist mit der von Lehrern mit zweiten Staatsexamen? - Anhand welcher Kriterien und Überprüfungen stellt die Bezirksregierung diesen Qualitätsstandard sicher?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in anbei die von ihnen gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
10. März 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die von ihnen gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich beziehe mich auf Ihre Angaben in Ihrer eMail vo…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
25. März 2021 21:26
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich beziehe mich auf Ihre Angaben in Ihrer eMail vom 10.03.2021 in der Sie u. A. schreiben: "Vertretungslehrkräfte haben zumindest einen Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss." Im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht und mit der Bitte die Qualität der Ausbildung unserer Kinder zu garantieren informiere ich Sie hiermit öffentlich, dass an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel Lehrer eingesetzt werden, die weder ein abgeschlossenes Studium, einen Bachelor, Master, Staatsexamen, eine Berufsausbildung oder anderen qualifizierten Abschluss haben. Ich empfinde es als eine Frechheit und einen Skandal, dass absolut unqualifizierte Personen unsere Kinder unterrichten und deren Zukunft in der Hand haben. Ich darf auch nicht ohne Lizenz ein Flugzeug fliegen, der Ingenieur keine Brücken prüfen, der Arzt nicht behandeln und Richter Recht sprechen. An den Schulen herrscht absolut keine Qualitätssicherung und Sie als Aufsichtsbehörde haben keinerlei Überblick darüber, was an den Schulen in Ihrem Bezirk passiert. Das ist ein Skandal den unsere Kinder ausbaden müssen!!! Ich bitte Sie sich dem Sachverhalt im Sinne unserer Kinder anzunehmen und für gute Lehrer mit Abschluss zu sorgen, denn die Ausbildung der unserer Kinder ist das Wichtigste, was es gibt! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 210507 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
8. April 2021 22:11
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 (#210507) ist noch offen. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand und Ihrer eingeleiteten Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
25. April 2021 20:18
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 (#210507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
25. April 2021 20:18
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrer ohne Hochschulabschluss“ vom 04.02.2021 (#210507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in Ihre u.a. E-Mail vom 25.03.2021 sende ich zu ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
26. April 2021 07:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre u.a. E-Mail vom 25.03.2021 sende ich zu ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> am 25.03.2021 habe ich Ihnen per eMail geantwortet und Sie gebeten sich um die Qual…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
5. Mai 2021 16:22
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 25.03.2021 habe ich Ihnen per eMail geantwortet und Sie gebeten sich um die Qualitätssicherung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel zu kümmern. In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft: Hat die Bezirksregierung sich darum gekümmert, dass keine Lehrer mehr ohne ein abgeschlossenes Studium, einen Bachelor, Master, Staatsexamen oder anderen qualifizierten Abschluss eingesetzt werden? Oder sieht die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde sich hier nicht in der Pflicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Antwort auf meine eMail vom 25.03.2021 und 05.05.2021. Mit freundlich…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
27. Mai 2021 09:40
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Antwort auf meine eMail vom 25.03.2021 und 05.05.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210507/

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen Zum Thema wurden von mir mit meiner E-Mail vom 10.03.2021 in aller Ausführlichk…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Lehrer ohne Hochschulabschluss [#210507]
Datum
2. Juni 2021 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen Zum Thema wurden von mir mit meiner E-Mail vom 10.03.2021 in aller Ausführlichkeit beantwortet. Auf Ihre mit den E-Mails vom 25.03.2021 und vom 05.05.2021 vorgetragenen und nicht mit dem IFG übereinstimmenden Unterstellungen unter Verwendung eines Pseudonyms werde ich nicht eingehen. Mit freundlichen Grüßen