Lehrer sowie Schulenzahlen

- Anzahl der Referendare Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform differenziert )
- Anzahl der unbefristeten Lehrer Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform differenziert)
- Anzahl der befristeten Lehrer Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform )
- Anzahl aufhörender Lehrer nach diesem Schuljahr ( wenn mögich nach Fächern und Schulform )

- Anzahl der geplant neuzugründenen Schulen in kommenden Jahren ( Schulform )
- Anzahl der auslaufenden Schulen ( Schulform sowie wenn möglich Standtort )

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrer sowie Schulenzahlen [#11451]
Datum
28. September 2015 17:45
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Referendare Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform differenziert ) - Anzahl der unbefristeten Lehrer Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform differenziert) - Anzahl der befristeten Lehrer Weiblich/Männlich ( wenn möglich nach Fächern und Schulform ) - Anzahl aufhörender Lehrer nach diesem Schuljahr ( wenn mögich nach Fächern und Schulform ) - Anzahl der geplant neuzugründenen Schulen in kommenden Jahren ( Schulform ) - Anzahl der auslaufenden Schulen ( Schulform sowie wenn möglich Standtort )
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. September 2015 17:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#11451] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lehrer …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#11451]
Datum
30. Oktober 2015 15:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lehrer sowie Schulenzahlen" vom 28.09.2015 (#11451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Empfangsbestätigung [#11451] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lehr…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#11451]
Datum
3. November 2015 17:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lehrer sowie Schulenzahlen" vom 28.09.2015 (#11451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Zahl der Referendarinnen und Referendare, die Zahl der unbefristeten und befriste…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Lehrer sowie Schulenzahlen [#11451]
Datum
6. November 2015 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Zahl der Referendarinnen und Referendare, die Zahl der unbefristeten und befristeten Lehrerinnen und Lehrer sowie die Zahl der auslaufenden Schulen können, nach Schulform differenziert, der Veröffentlichung "Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht", online abrufbar unter der URL http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/index.html, entnommen werden (siehe Tabellen 1.2, 3.3 und 10.2). Zur Zahl der nach dem Schuljahr 2015/16 in den Ruhestand eintretenden Lehrerinnen und Lehrer und zur Zahl der in den kommenden Jahren geplanten Schulneugründungen liegen im Ministerium für Schule und Weiterbildung keine statistischen Informationen vor. Eine weitergehende Differenzierung der o. g. Übersichten, etwa nach Geschlechtern, Aus- und Fortbildungsfächern oder Schulstandorten, wäre grundsätzlich im Rahmen von Sonderauswertungen der Amtlichen Schuldaten möglich. Erlauben Sie mir an dieser Stelle jedoch den Hinweis, dass das Ihrem Antrag zugrunde liegende Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) lediglich den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen regelt, eine Verpflichtung zur Anfertigung von Sonderauswertungen hingegen nicht besteht. Falls Sie Interesse an solchen Auswertungen haben, wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen schulstatistischen Auskunftsdienst des Landesbetriebs Information und Technik NRW <<E-Mail-Adresse>> Klären Sie dort bitte auch, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen diese dort durchgeführt werden können. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Schulstatistiker/-innen wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Liebe Nutzerinnen und Nutzer, es i…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Die Schulstatistiker/-innen wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Datum
14. Dezember 2015 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2015Weihnachtsgru.jpg
682,9 KB
image001.png
535,7 KB
Liebe Nutzerinnen und Nutzer, es ist mal wieder soweit, Weihnachten steht vor der Türe und ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen für Ihr Interesse am Datenangebot der amtlichen Schulstatistik zu bedanken! Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für die vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Angehörigen eine besinnliche Adventszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg. Ihr Auskunft-Schulstatistik-Team aus Düsseldorf In Person von Bernd Hesselmans - Elke Maczkowiak-Petras - Iris Berger - Dr. Stephan Boes - Volker Güttgemanns <<E-Mail-Adresse>> P.S.: Wir legen über die Feiertage (23.12.2015 bis zum 03.01.2016) eine Pause ein uns sind ab dem 4. Januar wieder für Sie zu erreichen.