Lehrerfortbildung durch Apple

Nach Zeitungsberichten kommt/kam es in Bremen durch eine Kooperation Ihrerseits mit dem US-Konzern Apple zu Lehrerfortbildungen: "Umso mehr kam ihr die zweiwöchige iPad-Fortbildung entgegen, die der US-Technologiekonzern in Abstimmung mit dem Zentrum für Medien im Landesinstitut für Schule (Lis) allen Bremer Lehrkräften in der ersten Monatshälfte angeboten hat." (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-lehrkraefte-werden-im-umgang-mit-neuen-tablets-fit-gemacht-_arid,1934098.html)

Ich bitte um Transparenz:
1) Den Kooperationsvertrag, Vereinbarung, sonstige Absprachen oder Vergleichbares, in der die genannte Abstimmung dokumentiert ist.
2) Die Anzahl der Lehrkräfte auf die diese Initiative ausgelegt ist (im Sinne von einer maximal möglichen Teilnehmer*innenschaft).
3) Die Anzahl der Lehrkräfte, die das Angebot wahrgenommen haben.
4) In welchem Umfang das Angebot fortgeführt wird bzw. werden soll.
5) Zum Anmeldeprozedere zu diesem Angebot: Auf welche Art und Weise wurden die Lehrkräfte durch wen wie informiert (bitte um Einsicht in die entsprechenden Anschreiben oder Vergleichbares)? Welche personenbeziehbaren Informationen der Lehrkräfte wurden/werden dabei durch wen in welcher Form und zu welchem Zweck verarbeitet?
6) Sämtliche Kommunikation Ihrerseits mit Apple betreffend dieses Fortbildungsangebot.
7) Die Kosten und Ressourcen (sowohl personell, materiell als auch finanziell), die Ihnen und/oder Apple im Rahmen der Realisierung des Fortbildungsangebots entstehen oder entstanden sind bzw. eingebracht werden/wurden (z.B. in Form von Finanzmitteln, Anzahl von Fortbildner*innen, Bereitstellung von Geräten usw.)..

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Zei…
An Landesinstitut für Schule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerfortbildung durch Apple [#197824]
Datum
25. September 2020 16:41
An
Landesinstitut für Schule Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Zeitungsberichten kommt/kam es in Bremen durch eine Kooperation Ihrerseits mit dem US-Konzern Apple zu Lehrerfortbildungen: "Umso mehr kam ihr die zweiwöchige iPad-Fortbildung entgegen, die der US-Technologiekonzern in Abstimmung mit dem Zentrum für Medien im Landesinstitut für Schule (Lis) allen Bremer Lehrkräften in der ersten Monatshälfte angeboten hat." (https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-lehrkraefte-werden-im-umgang-mit-neuen-tablets-fit-gemacht-_arid,1934098.html) Ich bitte um Transparenz: 1) Den Kooperationsvertrag, Vereinbarung, sonstige Absprachen oder Vergleichbares, in der die genannte Abstimmung dokumentiert ist. 2) Die Anzahl der Lehrkräfte auf die diese Initiative ausgelegt ist (im Sinne von einer maximal möglichen Teilnehmer*innenschaft). 3) Die Anzahl der Lehrkräfte, die das Angebot wahrgenommen haben. 4) In welchem Umfang das Angebot fortgeführt wird bzw. werden soll. 5) Zum Anmeldeprozedere zu diesem Angebot: Auf welche Art und Weise wurden die Lehrkräfte durch wen wie informiert (bitte um Einsicht in die entsprechenden Anschreiben oder Vergleichbares)? Welche personenbeziehbaren Informationen der Lehrkräfte wurden/werden dabei durch wen in welcher Form und zu welchem Zweck verarbeitet? 6) Sämtliche Kommunikation Ihrerseits mit Apple betreffend dieses Fortbildungsangebot. 7) Die Kosten und Ressourcen (sowohl personell, materiell als auch finanziell), die Ihnen und/oder Apple im Rahmen der Realisierung des Fortbildungsangebots entstehen oder entstanden sind bzw. eingebracht werden/wurden (z.B. in Form von Finanzmitteln, Anzahl von Fortbildner*innen, Bereitstellung von Geräten usw.)..
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197824/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesinstitut für Schule Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Fragen, die wir wie anliegend beantworten. 1) Den Kooperat…
Von
Landesinstitut für Schule Bremen
Betreff
AW: Lehrerfortbildung durch Apple [#197824]
Datum
6. Oktober 2020 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Fragen, die wir wie anliegend beantworten. 1) Den Kooperationsvertrag, Vereinbarung, sonstige Absprachen oder Vergleichbares, in der die genannte Abstimmung dokumentiert ist. Die angesprochenen Fortbildungsmaßnahmen sind nicht durch die Fa. Apple, sondern durch Lehrkräfte durchgeführt worden. Es existieren dazu weder ein Kooperationsvertrag noch vergleichbare Absprachen. Die Maßnahme erfolgte im Zuge sehr umfangreicher Hardware-Beschaffungen. Es handelte sich dabei um Anwendungstrainings, die von Bremer Lehrkräfte über den Lieferanten in Anspruch genommen werden konnten. 2) Die Anzahl der Lehrkräfte auf die diese Initiative ausgelegt ist (im Sinne von einer maximal möglichen Teilnehmer*innenschaft). Die Maßnahme war auf alle 7.500 Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven ausgelegt; jede der 31 Fortbildungen hatte eine maximale Teilnehmer*innengrenze von 1.000 Personen 3) Die Anzahl der Lehrkräfte, die das Angebot wahrgenommen haben. Es gab ca. 4.500 Teilnahmen in den Wochen 1 und 2. 4) In welchem Umfang das Angebot fortgeführt wird bzw. werden soll. Fortführung der Maßnahme als „Woche 3“ auf Grundlage des Feedbacks vom 28.09. - 02.10. 5) Zum Anmeldeprozedere zu diesem Angebot: Auf welche Art und Weise wurden die Lehrkräfte durch wen wie informiert (bitte um Einsicht in die entsprechenden Anschreiben oder Vergleichbares)? Welche personenbeziehbaren Informationen der Lehrkräfte wurden/werden dabei durch wen in welcher Form und zu welchem Zweck verarbeitet? Die Information erfolgte durch die Einladung über die zentralen itslearning-Kurse "Unterstützung Schulen" und "Unterstützung iPads" sowie per Mail an alle dienstlichen E-Mail-Adressen. Bei der Anmeldung zur Fortbildung wurden als Kontaktdaten Name, Vorname und E-Mailadresse zum Erhalt des Teilnahmelinks abgefragt. 6) Sämtliche Kommunikation Ihrerseits mit Apple betreffend dieses Fortbildungsangebot. Bei der Maßnahme handelte es sich um ein Service-Angebot „Anwendertraining“ im Rahmen von umfangreichen Hardware-Beschaffungen. Schriftliche Kommunikationen waren nicht erforderlich, notwendige Abstimmungen erfolgten über Telefongespräche oder Videocalls. 7) Die Kosten und Ressourcen (sowohl personell, materiell als auch finanziell), die Ihnen und/oder Apple im Rahmen der Realisierung des Fortbildungsangebots entstehen oder entstanden sind bzw. eingebracht werden/wurden (z.B. in Form von Finanzmitteln, Anzahl von Fortbildner*innen, Bereitstellung von Geräten usw.). Weder der Senatorin für Kinder und Bildung noch dem Landesinstitut sind Kosten entstanden, da es sich um ein Serviceangebot im Zuge einer Hardware-Beschaffung handelt. Beste Grüße