Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google

- Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden?
- Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)?
- Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den rheinland-pfälzischen Medienzentren).
- Existieren in Rheinland-Pfalz Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
- Gibt es in dem Zeitraum 2010-2018 Stellungnahmen oder andere Äußerungen/Einordnungen (wie beispielsweise der Recherche zu dem Artikel "Luxus für Lehrer", Die Welt vom 17.11.2013 - https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html) oder auch Hinweise seitens des Ministeriums gegenüber Dritten, der Öffentlichkeit, der Presse oder anderen zu diesem Themenkomplex der Zulässigkeit der genannten bzw. ähnlichen Angeboten gegenüber im Schuldienst Tätigen?
- Gib oder gab es innerhalb des Ministeriums und oder untergeordneten Behörden in dem Zeitraum 2010-2018 Diskussionen, Abfragen, Entscheidungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Teilnahme an genannten oder ähnlichen Angeboten?

Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Pe…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#28914]
Datum
14. April 2018 16:10
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden? - Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)? - Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den rheinland-pfälzischen Medienzentren). - Existieren in Rheinland-Pfalz Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet? - Gibt es in dem Zeitraum 2010-2018 Stellungnahmen oder andere Äußerungen/Einordnungen (wie beispielsweise der Recherche zu dem Artikel "Luxus für Lehrer", Die Welt vom 17.11.2013 - https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html) oder auch Hinweise seitens des Ministeriums gegenüber Dritten, der Öffentlichkeit, der Presse oder anderen zu diesem Themenkomplex der Zulässigkeit der genannten bzw. ähnlichen Angeboten gegenüber im Schuldienst Tätigen? - Gib oder gab es innerhalb des Ministeriums und oder untergeordneten Behörden in dem Zeitraum 2010-2018 Diskussionen, Abfragen, Entscheidungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Teilnahme an genannten oder ähnlichen Angeboten? Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 14.04.201…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
7. Mai 2018 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 14.04.2018 und beantworte Ihre Fragen wie folgt: Dem Bildungsministerium liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet wurden. Ebenso wenig ist bekannt, wie viele Lehrkräfte einen der von Ihnen genannten Titel/Auszeichnungen tragen. Entsprechend kann auch keine Mitteilung zu Beratungstätigkeiten erfolgen. Die zentrale staatliche Einrichtung für die Fort- und -weiterbildung der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz ist das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen die Angebote des Instituts für Lehrerfort- und -weiterbildung der Katholischen Kirche und des Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstituts der Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz. Angebote der Hochschulen werden in die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte einbezogen. Darüber hinaus kann das Pädagogische Landesinstitut weitere Angebote sonstiger Träger als Fort- oder Weiterbildungsangebote anerkennen. Hierbei verweise ich auf den online bereitgestellten Veranstaltungskatalog (https://fortbildung-online.bildung-rp.de). Rund die Hälfte der rheinland-pfälzischen Schulen verfügt zusätzlich über ein Budget, um darüber hinaus Angebote externer Fortbildungseinrichtungen nutzen zu können. Das Verfahren ist klar geregelt und jede Veranstaltung bedarf vorab einer Genehmigung des Pädagogischen Landesinstituts, das auch die Mittel freigibt. Näheres hierzu können Sie dem Link https://fobu.bildung-rp.de/ entnehmen. Bezüglich Ihrer Frage nach Stellungnahmen oder anderen Äußerungen wie beispielweise der Recherche zum Artikel "Luxus für Lehrer" der Tageszeitung "Die Welt" vom 17.11.2013 wird auf die Antwort von Herrn Jürgen Karle, Ministerium für Bildung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz, im Artikel selbst verwiesen. Darüber hinaus liegen dem BM keine der von Ihnen erfragten Informationen vor. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ an <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: ¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen