Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google

- Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Baden-Württemberg (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden?
- Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Baden-Württemberg (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)?
- Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den baden-württembergischen Medienzentren).
- Existieren in Baden-Württemberg Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
- Gibt es in dem Zeitraum 2010-2018 Stellungnahmen oder andere Äußerungen/Einordnungen (wie beispielsweise der Recherche zu dem Artikel "Luxus für Lehrer", Die Welt vom 17.11.2013 - https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html) oder auch Hinweise seitens des Ministeriums gegenüber Dritten, der Öffentlichkeit, der Presse oder anderen zu diesem Themenkomplex der Zulässigkeit der genannten bzw. ähnlichen Angeboten gegenüber im Schuldienst Tätigen?
- Gib oder gab es innerhalb des Ministeriums und oder untergeordneten Behörden in dem Zeitraum 2010-2018 Diskussionen, Abfragen, Entscheidungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Teilnahme an genannten oder ähnlichen Angeboten?

Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2018
  • Frist
    14. Mai 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Pe…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#28912]
Datum
14. April 2018 16:06
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Baden-Württemberg (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden? - Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Baden-Württemberg (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)? - Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den baden-württembergischen Medienzentren). - Existieren in Baden-Württemberg Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet? - Gibt es in dem Zeitraum 2010-2018 Stellungnahmen oder andere Äußerungen/Einordnungen (wie beispielsweise der Recherche zu dem Artikel "Luxus für Lehrer", Die Welt vom 17.11.2013 - https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html) oder auch Hinweise seitens des Ministeriums gegenüber Dritten, der Öffentlichkeit, der Presse oder anderen zu diesem Themenkomplex der Zulässigkeit der genannten bzw. ähnlichen Angeboten gegenüber im Schuldienst Tätigen? - Gib oder gab es innerhalb des Ministeriums und oder untergeordneten Behörden in dem Zeitraum 2010-2018 Diskussionen, Abfragen, Entscheidungen hinsichtlich der Zulässigkeit der Teilnahme an genannten oder ähnlichen Angeboten? Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microso…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#28912]
Datum
15. Mai 2018 10:49
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google“ vom 14.04.2018 (#28912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit der E-Mail vom 14.04.2018 haben Sie sich mit einer Anfrage an das Kultusministeri…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google über fragdenstaat.de [#28912]
Datum
15. Mai 2018 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit der E-Mail vom 14.04.2018 haben Sie sich mit einer Anfrage an das Kultusministerium gewandt ("Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google" [#2891]). Hierfür möchte ich Ihnen danken. Sie haben konkret um folgende Antworten gebeten: · Personenanzahl, die von Apple, Microsoft oder Google aus- und fortgebildet wurden; · Personenanzahl, die den Titel / die Auszeichnung Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innvotiv Educator tragen; · Personenanzahl, die aufgrund dieses Titels in einer Position tätig ist, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattungen und -Nutzung beraten; · Regelungen / Vorschriften / Erlasse, zur Meldepflicht eines solchen Titels; · Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen / Meldung von derartigen Fortbildungsangeboten; · Stellungnahmen /Äußerungen / Einordnungen von 2010 bis 2018 gegenüber von Dritten, der Öffentlichkeit, der Presse bzgl. der Zulässigkeit solcher Angebote; · Diskussionen / Abfragen / Entscheidungen bzgl. der Zulässigkeit der Teilnahme an solchen Angeboten. Keine der von Ihnen angesprochenen Themen werden durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erhoben. Fortbildungen von Anbietern wie Apple, Microsoft oder Google werden nicht von der amtlichen Lehrkräftefortbildung unterstützt oder gar in den Fortbildungskatalog aufgenommen. Eine Meldung der Angebote durch die angeführten Unternehmen erfolgt somit nicht. Sollten Lehrkräfte an konzernnahen- / eigenen Fortbildungen teilgenommen haben, findet die Teilnahme außerhalb der Lehrkräftefortbildung im privaten Bereich statt und unterliegt nicht der Zuständigkeit des Ministeriums bzw. der nachgeordneten Behörden. Dementsprechend besteht keine Meldepflicht dieser Angaben bzw. dem erworbenen Titel / Auszeichnung dem Land gegenüber. Titel / Auszeichnung finden keine Berücksichtigung bei der Vergabe von Funktionsstellen innerhalb des Schuldienstes. Dies gilt gleichermaßen für Lehrkräfte im Beamten- wie auch im Angestelltenverhältnis. Mit freundlichen Grüßen