Lehrerprogramme von IT-Konzernen

- Ist der Senatorin und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)?
- Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen die Senatorin, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33399]
Datum
10. September 2018 19:46
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist der Senatorin und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)? - Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen die Senatorin, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. September 2018 19:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Und bitte entschuldigen Sie meine Ungena…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33399]
Datum
11. September 2018 15:32
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Und bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit in der Anfrage: Es ist nicht der hessische Schuldienst gemeint, sondern derjenige in Ihrem Bundesland. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrtAntragsteller/in zuständigkeitshalber ist mir Ihre Anfrage zug…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Datum
5. Oktober 2018 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständigkeitshalber ist mir Ihre Anfrage zugeleitet worden. Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf Lehrkräfte im hessischen Schuldienst. Handelt es sich dabei um ein Versehen, da Sie sich an die Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen gewandt haben? Oder erschließen sich mir ggf. Hintergründe nicht, warum mein Haus davon Kenntnis haben könnte. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung Ihrerseits, damit ich mich ggf. weiter um Ihr Anliegen kümmern kann. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG [#33399] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nach…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG [#33399]
Datum
7. Oktober 2018 19:33
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bereits am 11.09.2018 hatte ich per Mail um Entschuldigung für diese Ungenauigkeit gebeten. Hier nochmals der Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Und bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit in der Anfrage: Es ist nicht der hessische Schuldienst gemeint, sondern derjenige in Ihrem Bundesland." Ich bedanke mich bereits für die Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
AW: Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG [#33399] Sehr geehrtAntragsteller/in diese Information ist dann wohl …
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG [#33399]
Datum
9. Oktober 2018 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in diese Information ist dann wohl nicht mehr bis zu mir gelangt. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsgesetzes möglichen Kosten füge ich Ihnen zu Ihrer Information die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsgesetz bei. Je nach Aufwand fallen ggf. Kosten an. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Sie eine Klärung wünschen. Gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren. Mittwochs bin ich jedoch nicht im Dienst. Mit freundlichem Gruß