Lehrerprogramme von IT-Konzernen

- Ist dem Ministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)?
- Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist de…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
10. September 2018 19:57
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist dem Ministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)? - Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit: Es ist nicht der hessische Schuldiens…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
11. September 2018 10:57
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit: Es ist nicht der hessische Schuldienst gemeint, sondern derjenige in Ihrem Bundesland. Bereits vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie das Hessische Kultu…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Anfrage nach dem IFG, Lehrerprogramme von IT-Konzernen
Datum
12. September 2018 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie das Hessische Kultusministerium um Auskünfte zu Fortbildungsprogrammen von Lehrkräften im hessischen Schuldienst und den hierfür zugrunde liegenden Vorschriften. Die Auskunft dieser Behörde sollte Ihre Fragen ausreichend beantworten, das Thüringer Bildungsministerium kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit: Es ist nicht der hessische Schuldiens…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG, Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
12. September 2018 13:31
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit: Es ist nicht der hessische Schuldienst gemeint, sondern derjenige in Ihrem Bundesland. Bestehen Sie auf eine komplett neue Anfrage oder ist es Ihnen möglich die vorliegende Anfrage - bereinigt um die genannte Ungenauigkeit - zu akzeptieren? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in ein neuer Antrag ist auf Grund Ihrer Richtigstellung nicht notwendig und wird derzeit…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG, Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
13. September 2018 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ein neuer Antrag ist auf Grund Ihrer Richtigstellung nicht notwendig und wird derzeit in unserem Haus bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 10.09.20…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG, Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
12. Oktober 2018 10:43
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 10.09.2018 (#33405) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 10. September 2018 und Ihrer Richtigstellung per Mail vom 12. Se…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG, Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33405]
Datum
16. Oktober 2018 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 10. September 2018 und Ihrer Richtigstellung per Mail vom 12. September 2018 bitten Sie u.a. unter Berufung auf das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 (GVBl. 2012, 464), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 260) um Auskünfte zu angebotenen Fortbildungsprogrammen der Computerfirmen Apple, Microsoft u.a. für im Schuldienst des Freistaates Thüringen beschäftigte Lehrkräfte und den hierfür zugrunde liegenden Vorschriften. In Thüringen gab es keine Fort- bzw. Weiterbildungsangebote bzw. Veranstaltungen der Computerfirmen Apple, Microsoft und Google für im Thüringer Schuldienst beschäftigte Lehrer. Explizite Regelungen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen und das Führen dort erworbener Titel/Bezeichnungen existieren in Thüringen nicht. Sofern zukünftig Bedarf an derartigen Veranstaltungen bestehen sollte, wird diese Leistung ausgeschrieben werden. Insoweit haben sich die möglichen Bieter an die in der Ausschreibung festgelegten Regelungen des Vergaberechtes zu orientieren. Mit freundlichen Grüßen