Lehrerprogramme von IT-Konzernen

- Ist dem Hessischen Kultusministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)?
- Existieren in Hessen Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist dem Hes…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#32342]
Datum
26. Juli 2018 11:15
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist dem Hessischen Kultusministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)? - Existieren in Hessen Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 26.07.20…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#32342]
Datum
28. August 2018 17:07
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 26.07.2018 (#32342) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ [#32342] [#32342]
Datum
28. August 2018 17:10
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32342 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der gesetzlichen Frist keinerlei Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 26.07.2018 möchten wir Ihnen Ihre Fragen beantworten: …
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
Anfrage von Frag den Staat mit Bezug auf §§ 80 HDSIG: Lehrerprogramme von IT-Konzernen
Datum
4. September 2018 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 26.07.2018 möchten wir Ihnen Ihre Fragen beantworten: Ist dem Hessischen Kultusministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)? Es ist dem Hessischen Kultusministerium nicht bekannt, wie viele Lehrkräfte an entsprechenden Lehrerprogrammen teilgenommen und Titel erworben haben. Externe Anbieter können ihre Fortbildungsangebote für Lehrkräfte bei der dafür zuständigen Hessischen Lehrkräfteakademie akkreditieren lassen. Von Apple, Microsoft und Google gibt es bislang keine akkreditierten Fortbildungsangebote, so dass keine Aussage zu Teilnehmerzahl bzw. Zeitraum gemacht werden kann. Existieren in Hessen Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Fortbildungen während der Unterrichtszeit bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters. Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Entscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurrieren kann? Die Regelungen finden sich in § 58 Abs. 2 HBG sowie in § 3 Abs. 15 HSchG, wonach das Führen eines solchen Titels nicht gestattet ist. Hinzu treten die Regelungen zum Recht auf und der Pflicht zur Fortbildung nach § 4 Abs. 6 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (DO) und der damit verbundenen Regelungen der §§ 16 Nr. 7 und 17 Abs. 2 DO. Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als auch potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Es gibt eine Stelle zur Akkreditierung für Fortbildungsveranstaltungen (s.o.); für externe Anbieter ist dieses Akkreditierungsverfahren freiwillig. Die Akkreditierung bietet den hessischen Lehrkräften die Gewähr, dass die Fortbildungsveranstaltungen den vom hessischen Kultusministerium gesetzten Standards entsprechen und damit die Bedingung für einen gelingenden Lernprozess gegeben sind. Den hessischen Lehrkräften steht es allerdings frei, an nicht akkreditierten Veranstaltungen teilzunehmen. Fortbildungen während der Unterrichtszeit bedürfen dabei der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters. Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet? Siehe Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen