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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lehrmaterialien Diplomatenausbildung“
| I. ZUR EINFÜHRUNG: | STUDIEREN AM FB AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER HS BUND ZUM STATUS DES KSA-STUDIUMS u Hochschule des Bundes RR Auswärtiges Amt FR für öffentliche Verwaltung | 1-Ak-1-121.21/1 FH Institutionen: | Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) ist als ressortübergreifende staatliche Einrichtung des Bundes in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesressorts sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die Ausbildung der i Bundesbeamtinnen und’ -beamten des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung zuständig. Die | Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst ist zugleich Abschlussprüfung der Hochschule. | Der Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten mit Sitz in Berlin-Tegel ist einer von zehn Fachbereichen der HS Bund. Ihm gehören an: die Konsulatssekretäranwärterinnen und -anwärter als Studierende, die hauptamtlich Lehrenden der Fachbereiche 1-Ak-4 und 1-Ak-5 sowie die Mitglieder der Ausbildungsleitung gehobener Auswärtiger Dienst. Der Ausbildungsleiter für den gehobenen Auswärtigen Dienst ist in Personalunion Fachbereichsleiter. Studienprogramm und -abschluss: | Nach der Klassifizierung des Wissenschaftsrats von 2013 handelt es sich beim Studium an der HS Bund um ein duales, weil „praxisintegrierendes“ Studiengangsformat, d.h.: eine akademische Erstausbildung mit systematisch wie curricular verzahnten Lernorten für Theorie und Praxis und gestaltetem Praxisanteil. Rechtsgrundlage für die Verleihung des Hochschulgrades Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom- Verwaltungswirt (FH) durch die HS Bund ist $ 4 Abs. 2 GO-HS Bund i. V. m. DiplO-FH Bund. Die Diplomierung in der Fachrichtung Auswärtige Angelegenheiten beruht auf dem Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Berlin - als Sitzland des Fachbereichs - vom 17. August | 2005. Abschlüsse älteren Datums beruhen analog auf dem Anerkennungsbescheid des Ministers für | Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1986 (rückwirkend vom 1. September 1979). ; Die akademische Gleichrangigkeit des Fachhochschuldiploms mit akkreditierten Bachelor-Abschlüssen ist für den deutschen Rechtsbereich verankert im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 über die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gem. $ 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen‘, Teil A, Abschnitt 8, Satz 2 (siehe www.kmk.org) Status aus internationaler Perspektive: Als internationale Referenzrahmen für die inhaltliche Gleichwertigkeit von Bildungsprogrammen haben sich Bildungsvergleichsstandards etabliert. Diese beinhalten Bildungsstufen, die jeweils anhand objektiver Kriterien definiert sind (z.B. vermittelte Kompetenzen, Programmmerkmale). Wichtigster Standard im Europäischen Hochschulraum ist der achtstufige [= Level 1 bis 8] „Europäische Qualifikationsrahmen“ EQF, dessen Stufen 6-8 identisch sind den Niveaus 1-3 des „Europäischen Hochschulqualifikationsrahmens“. Das FH-Diplom ist in diesem System - gleichrangig mit Bachelor-Abschlüssen - der 6. Stufe des EQF (d.h. zugleich der 1. Stufe des EHQF) zugeordnet, dem „Bachelor’s Level“. Siehe hierzu auch www.kmk.org, www.dar.de: „Liste der zugeordneten Qualifikationen“, S. 28. Wichtigster globaler Standard ist die neunstufige (= Level 0 bis 8) „International Standard Classification of Education“ ISCED. FH-Diplomstudiengänge an Verwaltungshochschulen sind in der neuen ISCED2011 dem Level 6 „Bachelor or equivalent“ zugeordnet — gleichrangig mit Bachelor-Studiengängen in der Kategorie 645 „academic“. Diese Einstufung ist der UNESCO vom Statistischen Bundesamt im Herbst 2014 gemeldet worden (s.A.) und wird in Außendarstellungen unseres Bildungssystems ab 2015 sichtbar sein.
s Hochschule des Bundes RR Auswärtiges Amt FR für öffentliche Verwaltung Ak-1-121.21/1 FH Ziel des Studiums der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Auswärtigen Dienstes ist die Vermittlung >» derfachlichen und methodischen Kompetenz als Spezialisten für Rechts-/Konsularwesen und innere Verwaltung (Management des Dienstbetriebs im Ausland) sowie als Generalisten im übrigen Aufgabenspektrum des Auswärtigen Dienstes (Kultur, Politik, Presse, Protokoll, Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit), >» der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz für regional und fachlich uneingeschränkte Einsetzbarkeit an deutschen Auslandsvertretungen weltweit -und- » der sozialen Kompetenz für die teamorientierte Zusammenarbeit an einer Auslandsvertretung ebenso wie für die künftige Rolle als Vorgesetzte mit Personalverantwortung. Ablauf des Studiums: 1. Semester: Das Grundstudium an der Akademie Auswärtiger Dienst in Tegel (6 Monate) entspricht mit seinen verwaltungswissenschaftlichen Schwerpunkten in der Grundstruktur demjenigen der anderen Fachbereiche der HS Bund. Hinzu kommen spezifische Grundlagen für die spätere konsularische Arbeit: insbesondere die Sprachenausbildung in Englisch und Französisch sowie Konsularrecht und Zivilrecht. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung | ab. 2. Semester: Im anschließenden Praktikum I im Auswärtigen Amt in Berlin sammeln die Anwärterinnen und Anwärter, angeleitet und begleitet von Ausbilderinnen und Ausbildern der gleichen Laufbahn, erste Erfahrung mit Arbeitsabläufen der Ministerialbürokratie sowie mit der charakteristischen Aufgabenteilung zwischen Zentrale und Auslandsvertretungen. Eine systematische Begleitung erfolgt durch Lehrveranstaltungen im Fach „Organisation“. 3. Semester: Ihr Hauptstudium I (6 Monate) absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin-Friedrichsfelde. Gegenstand ist eine intensive und hochspezialisierte Ausbildung auf denjenigen Gebieten des Zivilrechts, die in der konsularischen Praxis am häufigsten vorkommen - Beurkundungsrecht, Internationales Privatrecht (Kollisionsrecht), Familien-, Nachlass-, Grundstücks- und Wirtschaftsrecht — sowie im Strafrecht. In dieser Zeit schreiben die Anwärterinnen und Anwärter mehrere umfangreiche Klausuren und eine Hausarbeit. 4./5. Semester: Herzstück der praktischen Ausbildung ist das Praktikum Il (Auslandspraktikum), auf das die Anwärterinnen und Anwärter noch einmal intensiv vorbereitet werden: Im Rahmen einer sechswöchigen Phase praxisbezogener Lehrveranstaltungen bearbeiten sie Fälle an den Schnittstellen zwischen Visa-, Familien- und Namensrecht oder zwischen Staatsangehörigkeits- und Passrecht: Es schließt sich an eine etwa achtmonatige Praktikumsphase an einer deutschen Auslandsvertretung Die neuen Kolleginnen und Kollegen erfahren dort schwerpunktmäßig eine Ausbildung in den beiden laufbahnspezifischen Kernkompetenzen Innere Verwaltung (Organisation, Personal, Finanzen, Liegenschaften) und konsularische Praxis (Visastelle, Passbehörde, Auslandsnotariat, Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz, etc.), sammeln als Generalisten jedoch auch Erfahrungen in den Bereichen Kultur, Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Wirtschaft und Wirtschaftliche Zusammenarbeit. Daneben dient das Praktikum der gezielten Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Fremdsprachenkenntnisse. Nach Rückkehr schreiben die Anwärterinnen und Anwärter ihre sechs- wöchige Diplomarbeit - vor allem zu rechtswissenschaftlichen Fragestellungen aus den im Studium vermittelten Bereichen Bürgerliches und Öffentliches Recht sowie wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen und weiteren berufspraktisch relevanten Themen in Anknüpfung an Lehrgebiete, die im Studium vermittelt werden. 6. Semester: Das siebenmonatige Hauptstudium Il findet in Berlin-Tegel statt. die Anwärterinnen und Anwärter schließen nach einem Intensivkurs im Aus-und Inland mit der Zwischenprüfung Il ihre Sprachausbildung ab. Das Hauptstudium Il sieht insbesondere in den Bereichen Zivilrecht (mit Internationalem Privatrecht), Allgemeines und Besonderes Öffentliches Recht, Volkswirtschaftslehre sowie Haushalts-/Kassen-/Rechnungswesen eine systematische Vertiefung der Kenntnisse aus Grund- und Hauptstudium | sowie eine inhaltliche Verknüpfung mit den Erfahrungen aus dem Auslandspraktikum vor. Abschluss ist die schriftliche und mündliche Laufbahnprüfung mit dem Erwerb des akademischen Grades „Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt (FH)“
Hl. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Inhalte: Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen der Rechtsordnung und können Sachverhalte in das Gesamtsystem des Rechts neigen sowie Bepatenermen Karrarte anwenden. Die Lehrveranstaltung legt die Grundlagen im Fach Einführung in das Recht. Es werden v.a. Inhalte behandelt: Der Begriff des Rechts und die Arbeit mit dem Recht: Methodik des Lernens, Richtiges Zitieren von Gesetzen, Begriff des Gesetzes und Normenhierarchie, Aufgabe des Rechts, Unterscheidung Recht und Gerechtigkeit. Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete: - Unterscheidung öffentliches und privates Recht, - Materielles und formelles Recht, - Gerichtszweige. Methodik der Rechtsanwendung: Aufbau von Normen (Tatbestand und Rechtsfolge), Subsumtion, Gutachtenstil (allg.), Auslegungsmethoden, Relativität von Recht, Relativität von Rechtsbegriffen. Vorlesung mit Übungen; Rollenspiel zur Rechtsanwendung in der konsularischen Praxis . 8 Lehrveranstaltungsstunden
Il. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Semester: Qualifikationsziel: Die Studierenden «e kennen die Bedeutung des Zivilrechts für die konsularische Tätigkeit, kennen und verstehen die für die konsularische Tätigkeit notwendigen Grundbegriffe und Grundprinzipien des gesamten deutschen Zivilrechts sowie die Einordnung des BGB, kennen und verstehen die Methodik der Fallbearbeitung im Zivilrecht und können diese anwenden und umsetzen, kennen und verstehen die wesentlichen Vorschriften des 1.-3. Buches des BGB und können diese Kenntnisse anwenden und umsetzen, indem sie Lebenssachverhalte folgerichtig unter die gesetzlichen Vorschriften subsumieren. Die Lehrveranstaltung legt die Grundlagen im Fach Zivilrecht und behandelt insbesondere - die Methodik der Fallbearbeitung im Zivilrecht, - die Allgemeine Regeln des Zivilrechts: BGB Allgemeiner Teil (1. Buch), insbesondere Lehre der Willenserklärungen, Vertragsschluss, Form der Rechtsgeschäfte, Geschäftsfähigkeitslehre und Stellvertretung, die Grundlagen des Schuldrechts und die wichtigsten vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die Prinzipien und Grundzüge des Sachenrechts, das Zusammenspiel von Schuld- und Sachenrecht. Se Ten Tr Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen 74 Lehrveranstaltungsstunden :
IH. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Semester: Die Studierenden ® kennen die Bedeutung der Beurkundungsbedürftigkeit von Erklärungen im allgemeinen Zivilrecht für die konsularische Tätigkeit e kennen und verstehen die für die Aufgaben nach dem Konsulargesetz, insbesondere die Beurkundungsaufgaben nach 88 2, 10 und 12 KonsG wesentlichen Vorschriften des ersten und dritten Buches des BGB einschließlich des Verfahrensrechts, «e können die relevanten Vorschriften des BGB und des Verfahrensrechts anwenden und sich auch unbekannte Rechtsfragen eigenständig sachgerecht erschließen, « kennen und verstehen den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht und können diese Fähigkeit auf vergleichbare Sachverhalte anwenden, Qualifikationsziel: «e können einen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung in materiell- und verfahrensrechtlicher Die Lehrveranstaltung baut auf der Lehrveranstaltung im Fach Zivilrecht im Grundstudium auf und vertieft die Inhalte insbesondere im Hinblick auf: - die Beurkundungsbedürftigkeit von Erklärungen im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht aus materiell- oder verfahrensrechtlichen Gründen, insbesondere - Erklärungen im Zusammenhang mit der Übereignung und Belastung von Grundstücken(Immobiliarsachenrecht und Grundbuchverfahrensrecht), Vollmachten und Genehmigungen. Bl. ei Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen 36 Lehrveranstaltungsstunden
H. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Ss Qualifikationsziel: Die Studierenden e kennen die Bedeutung des Zivilverfahrensrechts für die konsularische Tätigkeit, kennen und verstehen die für die konsularische Tätigkeit notwendigen Grundbegriffe und Grundprinzipien des gesamten deutschen Zivilverfahrensrechts, einschließlich des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Lehrveranstaltung legt die Grundlagen im Fach Zivilverfahrensrecht und behandelt insbesondere die Grundzüge des Zivilverfahrensrechts, einschließlich des Gangs des Verfahrens, Zustellungen, Entscheidungswirkungen, Unterschiede zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit, sowie Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts, - unter besonderer Berücksichtigung der vollstreckbaren Urkunden. Vorlesung mit Übungen 20 Lehrveranstaltungsstunden
H. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN 5 | m-Beurkunc ee ne me Qualifikationsziel: Die Studierenden «e kennen die Bedeutung des Beurkundungsrechts für die konsularische Tätigkeit, beherrschen die formellen und materiellen Voraussetzungen einer konsularischen Beurkundung und Beglaubigung und werden dabei insbesondere sensibilisiert für die Umstände, die zu einer unwirksamen oder unrichtigen öffentlichen Urkunde führen können — und können diese in der Praxis vermeiden. -Inhalte: Die Lehrveranstaltung baut auf der Lehrveranstaltung Zivilrecht im Grundstudium auf und behandelt insbesondere bzw. vertieft die Inhalte insbesondere im Hinblick auf: die Rolle und den Status des (deutschen) Notars und die Besonderheiten im „konsularischen Notariat“, Amtspflichten des Notars/konsularischen Urkundsbeamten, insbesondere die allgemeinen Prüfungs- & Belehrungspflichten, besondere Prüfungs- & Belehrungspflichten, insbesondere im internationalen Kontext, Beurkundungsverbote, Grundlagen und ausgewählte Probleme des Beurkundungsverfahrens, die Beteiligten des Beurkundungsverfahrens, die Änderung von Urkunden, die sonstigen Beurkundungen, insbesondere von eidesstattlichen Versicherungen, Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen und die Behandlung von Urkunden Gebühren und Auslagen des Konsularbeamten Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen Dauer: 42 Lehrveranstaltungsstunden
H. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Qualifikationsziel: Die Studierenden «e kennen die Bedeutung des Familienrechts für die konsularische Tätigkeit, «e kennen und verstehen, im Hinblick auf die Aufgaben nach dem Konsulargesetz, insbesondere nach 88 2, 8, 10 und 12 KonsG sowie angesichts der Bedeutung familienrechtlicher Vorfragen im Staatsangehörigkeits-, Pass- und Migrationsrecht, die hierfür relevanten familien-, familienverfahrens- und personenstandsrechtlichen Vorschriften und können diese, unter Berücksichtigung der zahlreichen Rechtsänderungen, sicher anzuwenden, «e können einen familienrechtlichen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die ED Vorschriften subsumieren. Die Lehrveranstaltung baut auf der Lehrveranstaltung im Fach Zivilrecht im Grundstudium auf und behandelt insbesondere Recht der Ehe und der Lebenspartnerschaft, - Abstammungsrecht - Adoptionsrecht - Recht der elterlichen Sorge, Namensrecht, Eheliches Güterrecht Grundzüge des Scheidungsrechts - Grundzüge der Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, - Grundzüge des Unterhaltsrechts, - familienrechtliche Verfahrensfragen, Personenstandsrecht, intertemporale und altrechtliche Regelungen (insbesondere Legitimation, Name), - Bedeutung und Rechtswirkungen inländischer öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts. Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen 102 Lehrveranstaltungsstunden
Hl. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN Qualifikationsziel: Die Studierenden « kennen die Bedeutung des Nachlassrechts für die konsularische Tätigkeit, «e kennen und verstehen, im Hinblick auf die Aufgaben nach dem Konsulargesetz, insbesondere nach 88 2, 8, 9, 10, 11, 12 KonsG, «e das Recht der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge und können diese Kenntnisse sicher anzuwenden, « die Grundzüge der Errichtung, Verwahrung und Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und können diese Kenntnisse in vergleichbaren Sachverhalten anwenden, ® kennen und verstehen die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Nachlasssachen mit dem Schwerpunkt der Beantragung von Erbscheinen, Europäischen Nachlasszeugnissen und Testamentsvollstreckerzeugnissen, e kennen und verstehen den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht, und können die verfahrensrechtlichen Kenntnisse anwenden, « können einen nachlassrechtlichen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die gesetzlichen Vorschriften subsumieren, auch unter Berücksichtigung von _Rechtsänderung I N te: \r 1 vl), 2 ex SW ol sch Inhalte: Die Lehrveranstaltung Nachlassrecht baut auf der Lehrveranstaltung im Fach Zivilrecht im Grundstudium auf und behandelt im Erbrecht insbesondere - die Grundprinzipien des deutschen Erbrechts, - die gesetzliche Erbfolge, - Errichtung und Widerruf und typische Inhalte von Verfügungen von Todes wegen, - Ausschluss von der Erbfolge, insbesondere Erbschafts- ausschlagung, - Grundzüge der Erbengemeinschaft und der Erbenhaftung, - Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis, Europäisches Nachlasszeugnis sowie - nachlassrechtliche Verfahrensfragen, insbesondere - die Beantragung von Erbnachweisen, - die Erbschaftsausschlagung, die Nachlasssicherung, Die Eröffnung von Verfü ungen von Todes wegen. Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen 98 Lehrveranstaltungsstunden
Hl. FACHSTUDIEN STUDIENFACHBESCHREIBUNGEN it DENN En: x ” Qualifikationsziel: Die Studierenden kennen die Bedeutung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts für die konsularische Tätigkeit kennen und verstehen im Hinblick auf die Aufgaben nach dem Konsulargesetz, insbesondere die Beurkundungsbefugnisse und die Bedeutung internationalprivat- und verfahrensrechtlicher Vorfragen im Ausländer- Pass- und Staatsangehörigkeitsrecht. die Methodik der internationalprivatrechtlichen Fallbearbeitung, kennen und verstehen das Internationalen Privat- und Verfahrensrecht mit Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht sowie im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht, können diese Kenntnisse anwenden und Sachverhalte mit Auslandsbezug in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die anwendbaren Vorschriften subsumieren, verstehen das Zusammenspiel des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts mit dem materiellen Recht und dem __Verfahrensrecht in der konsularischen Praxis. Die Lehrveranstaltung Zivilrecht im Grundstudium auf und behandelt insbesondere Grundbegriffe des Internationalen Privatrechts, Rechtsquellen, Anknüpfungstechnik, Vorfragenproblematik, Rück- und Weiterverweisung, ordre public wichtige kollisionsrechtliche Regelungen für einzelne Rechtsgebiete (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Ehe, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Abstammung, elterliche Sorge, Name, Unterhalt, eheliches Güterrecht, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Form der Rechtsgeschäfte, gewillkürte Vertretung, Schuld- und Sachenrecht) Grundbegriffe des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Rechtsquellen, wichtige Verfahrensregelungen für einzelne Rechtsgebiete (internationale Zuständigkeit und Anerkennung bei Scheidung, Abstammung, Adoption, elterlicher Sorge und bei Erbnachweisen) Umgang mit interlokalen und intertemporalen Fragen einschließlich altrechtlicher Bestimmungen, Bedeutung und Rechtswirkungen ausländischer öffentlicher Urkunden und ausländischer gerichtlicher Entscheidungen für den deutschen Rechtsbereich 8 Beurkundung materiell- und verfahrensrechtlicher Erklärungen bei Auslandsbezug, Nachbeurkundung von Personenstandsfällen, Beantwortung von Vorfragen im öffentlichen Recht (Pass- und Visumsantrag). [En a Veranstaltungstyp: Vorlesung mit Übungen 144 Lehrveranstaltungsstunden