Lehrschwimmbecken

Hallo, könnten Sie mir bitte einmal die Kostenaufstellung des Lehrschwimmbeckens in Stockum von 2017 zukommen lassen.
Bzw. die laufenden Betriebskosten veröffentlichten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
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Dirk Krampe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Dirk Krampe
Betreff
Lehrschwimmbecken [#33374]
Datum
9. September 2018 13:02
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, könnten Sie mir bitte einmal die Kostenaufstellung des Lehrschwimmbeckens in Stockum von 2017 zukommen lassen. Bzw. die laufenden Betriebskosten veröffentlichten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Krampe <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Krampe
Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Krampe, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an ich weiter…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
WG: Lehrschwimmbecken [#33374]
Datum
12. September 2018 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krampe, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an ich weitergeleitet. Die Zusammenstellung der Daten wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Krampe, anliegend übersende ich Ihnen wie gewünscht die Betriebskostenberechnung für das Lehrs…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Lehrschwimmbecken [#33374]
Datum
27. September 2018 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krampe, anliegend übersende ich Ihnen wie gewünscht die Betriebskostenberechnung für das Lehrschwimmbecken Stockum auf der Basis des Jahres 2017. Hierzu möchte ich noch folgende Hinweise geben: · Die Aufwendungen für Bauunterhaltung und Instandsetzung sind im Jahr 2017 sehr gering ausgefallen. In den Vorjahren lagen die Aufwendungen durchschnittlich bei 10.000 EUR. · Im Betriebsergebnis sind weder Abschreibungen noch Kapitaldienst enthalten, da diese Kosten aktuell nicht (mehr) anfallen. · Die Erlöse aus interner Verrechnung werden der Natur-Solebad Werne GmbH von der Schul- bzw. Sportverwaltung für das Schul- und Vereinsschwimmen gezahlt. Sollten sich Ihrerseits weitere Fragen ergeben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen