Lehrverpflichtung durch Honorarprofessoren

Anfrage an: Universität Lübeck

Nach §3 der "Satzung über die Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin“/“außerplanmäßiger Professor“ und „Honorarprofessorin“/“Honorarprofessor“" der Universität zu Lübeck sind Honorarprofessoren "verpflichtet, regelmäßig zwei Semesterwochenstunden zu lehren".

Auch für die Aufstellung nach § 6 (2) Punkt 6 ist eine "Übereinkunft zu Art und Umfang der zukünftigen Lehre sowie die Erklärung der Anwärterin/des Anwärters, dass sie/er grundsätzlich bereit ist, Lehrveranstaltungen in ihrem/seinem Fachgebiet von mindestens 2 Semesterwochenstunden unentgeltlich durchzuführen" beizufügen.

Laut Website gibt es an der Universität zu Lübeck derzeit vier Honorarprofessuren:

- Prof. Dr. phil. Dieter Stolz
- Prof. Dr. med. Winfried Stöcker
-Prof. Dr. Hans Wißkirchen
-Prof. Dr. med. Jens-Martin Träder

Bitte senden Sie mir den Inhalt der nach § 6 (2) Punkt 6 notwendigen Übereinkunft mit den Honnorarprosssoren.

Bitte senden Sie mir zudem alle Dokumente, welche aufzeigen, welche als Lehrveranstaltungen angerechneten Veranstaltungen oder Weiterbildungskurse alle Honnorarprosssoren der Uni Lübeck die letzten 3 Jahre gehalten haben, sowie Dokumente darüber, wie und ob eine regelmäßige Prüfung der Lehrtätigkeit stattfindet.

Sollte keine Lehrtätigkeit erfolgt sein, erbitte ich die Dokumente, welche die nach § 9 notwendigen "hinreichenden Gründe" für das Ausbleiben von Lehrveranstaltungen darlegen. Insbesondere für den Zeitraum vor der Corona-Pandemie.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 15 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §3 der "…
An Universität Lübeck Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Lehrverpflichtung durch Honorarprofessoren [#234082]
Datum
29. November 2021 10:41
An
Universität Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §3 der "Satzung über die Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin“/“außerplanmäßiger Professor“ und „Honorarprofessorin“/“Honorarprofessor“" der Universität zu Lübeck sind Honorarprofessoren "verpflichtet, regelmäßig zwei Semesterwochenstunden zu lehren". Auch für die Aufstellung nach § 6 (2) Punkt 6 ist eine "Übereinkunft zu Art und Umfang der zukünftigen Lehre sowie die Erklärung der Anwärterin/des Anwärters, dass sie/er grundsätzlich bereit ist, Lehrveranstaltungen in ihrem/seinem Fachgebiet von mindestens 2 Semesterwochenstunden unentgeltlich durchzuführen" beizufügen. Laut Website gibt es an der Universität zu Lübeck derzeit vier Honorarprofessuren: - Prof. Dr. phil. Dieter Stolz - Prof. Dr. med. Winfried Stöcker -Prof. Dr. Hans Wißkirchen -Prof. Dr. med. Jens-Martin Träder Bitte senden Sie mir den Inhalt der nach § 6 (2) Punkt 6 notwendigen Übereinkunft mit den Honnorarprosssoren. Bitte senden Sie mir zudem alle Dokumente, welche aufzeigen, welche als Lehrveranstaltungen angerechneten Veranstaltungen oder Weiterbildungskurse alle Honnorarprosssoren der Uni Lübeck die letzten 3 Jahre gehalten haben, sowie Dokumente darüber, wie und ob eine regelmäßige Prüfung der Lehrtätigkeit stattfindet. Sollte keine Lehrtätigkeit erfolgt sein, erbitte ich die Dokumente, welche die nach § 9 notwendigen "hinreichenden Gründe" für das Ausbleiben von Lehrveranstaltungen darlegen. Insbesondere für den Zeitraum vor der Corona-Pandemie.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234082/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Universität Lübeck
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang anliegender Anfrage nach dem IZG. Zur Höhe etw…
Von
Universität Lübeck
Betreff
Lehrverpflichtung durch Honorarprofessoren [#234082] - Eingangsbestätigung
Datum
7. Dezember 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang anliegender Anfrage nach dem IZG. Zur Höhe etwaiger nach § 13 IZG SH i.V.m. der IZG SH KostVO entstehender Kosten kann ich momentan noch keine Aussagen treffen. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Lübeck
Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 3 IZG SH Sehr geehrter Herr Ruge, in vorbezeichneter Angelegenheit ü…
Von
Universität Lübeck
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 3 IZG SH
Datum
22. Dezember 2021 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid vorab per Email zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen