Lehrverpflichtung durch Honorarprofessoren
Nach §3 der "Satzung über die Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin“/“außerplanmäßiger Professor“ und „Honorarprofessorin“/“Honorarprofessor“" der Universität zu Lübeck sind Honorarprofessoren "verpflichtet, regelmäßig zwei Semesterwochenstunden zu lehren".
Auch für die Aufstellung nach § 6 (2) Punkt 6 ist eine "Übereinkunft zu Art und Umfang der zukünftigen Lehre sowie die Erklärung der Anwärterin/des Anwärters, dass sie/er grundsätzlich bereit ist, Lehrveranstaltungen in ihrem/seinem Fachgebiet von mindestens 2 Semesterwochenstunden unentgeltlich durchzuführen" beizufügen.
Laut Website gibt es an der Universität zu Lübeck derzeit vier Honorarprofessuren:
- Prof. Dr. phil. Dieter Stolz
- Prof. Dr. med. Winfried Stöcker
-Prof. Dr. Hans Wißkirchen
-Prof. Dr. med. Jens-Martin Träder
Bitte senden Sie mir den Inhalt der nach § 6 (2) Punkt 6 notwendigen Übereinkunft mit den Honnorarprosssoren.
Bitte senden Sie mir zudem alle Dokumente, welche aufzeigen, welche als Lehrveranstaltungen angerechneten Veranstaltungen oder Weiterbildungskurse alle Honnorarprosssoren der Uni Lübeck die letzten 3 Jahre gehalten haben, sowie Dokumente darüber, wie und ob eine regelmäßige Prüfung der Lehrtätigkeit stattfindet.
Sollte keine Lehrtätigkeit erfolgt sein, erbitte ich die Dokumente, welche die nach § 9 notwendigen "hinreichenden Gründe" für das Ausbleiben von Lehrveranstaltungen darlegen. Insbesondere für den Zeitraum vor der Corona-Pandemie.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. November 2021
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31. Dezember 2021
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