Leihfahrräder im Stadtgebiet Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für die Haltung der Stadt Köln zu den diversen Leihfahrradsystemen (beispielsweise FordPassBike, KVB-Rad).

Bitte teilen Sie mir mit:
1. Welche Leihfahrradsysteme bestehen Ihrer Kenntnis nach im Stadtgebiet Köln? Bitte bennen Sie die Betreiber, sofern möglich, mit ladungsfähiger Anschrift.
2. Unterliegen diese Leihfahrradsysteme einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln? Wenn ja, wann hat die Stadt Köln welche Genehmigungen erteilt? Bitte übersenden Sie mir die Genehmigungsbescheide in Kopie.
3. Liegen der Stadt Köln Erkenntnisse über rechtswidrige Leihfahrradsysteme in Köln vor? Falls ja, welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln gegen solche Systeme?
4. Unterhält die Stadt Köln, eine Einrichtung der Stadt Köln oder ein Tochterunternehmen der Stadt Köln vertragliche Beziehungen zu Betreibern von Leihfahrradsystemen? Falls ja, bitte übersenden Sie mir die Verträge einschließlich Anlagen in Kopie.
5. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln aufgrund der vorhandenen Leihfahrradsysteme? Welche Kosten entstehen der Stadt Köln?
6. Verfolgt die Stadt Köln ein stadtplanerisches Konzept zu den Leihfarradsystemen? Falls ja, bitte ich um Erläuterung bzw. Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich interessiere mich…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leihfahrräder im Stadtgebiet Köln [#139006]
Datum
9. Mai 2019 16:21
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich interessiere mich für die Haltung der Stadt Köln zu den diversen Leihfahrradsystemen (beispielsweise FordPassBike, KVB-Rad). Bitte teilen Sie mir mit: 1. Welche Leihfahrradsysteme bestehen Ihrer Kenntnis nach im Stadtgebiet Köln? Bitte bennen Sie die Betreiber, sofern möglich, mit ladungsfähiger Anschrift. 2. Unterliegen diese Leihfahrradsysteme einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln? Wenn ja, wann hat die Stadt Köln welche Genehmigungen erteilt? Bitte übersenden Sie mir die Genehmigungsbescheide in Kopie. 3. Liegen der Stadt Köln Erkenntnisse über rechtswidrige Leihfahrradsysteme in Köln vor? Falls ja, welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln gegen solche Systeme? 4. Unterhält die Stadt Köln, eine Einrichtung der Stadt Köln oder ein Tochterunternehmen der Stadt Köln vertragliche Beziehungen zu Betreibern von Leihfahrradsystemen? Falls ja, bitte übersenden Sie mir die Verträge einschließlich Anlagen in Kopie. 5. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln aufgrund der vorhandenen Leihfahrradsysteme? Welche Kosten entstehen der Stadt Köln? 6. Verfolgt die Stadt Köln ein stadtplanerisches Konzept zu den Leihfarradsystemen? Falls ja, bitte ich um Erläuterung bzw. Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Mai 2019 17:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#139006] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leihfahrräder …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#139006]
Datum
28. Juni 2019 17:28
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leihfahrräder im Stadtgebiet Köln“ vom 09.05.2019 (#139006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. Juni 2019 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Eingangsbestätigung [#139006] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zwischenzeitlich bearbeitet. Zu…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#139006]
Datum
2. Juli 2019 16:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zwischenzeitlich bearbeitet. Zu den angefragten Punkten kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: 1. Welche Leihfahrradsysteme bestehen Ihrer Kenntnis nach im Stadtgebiet Köln? Bitte bennen Sie die Betreiber, sofern möglich, mit ladungsfähiger Anschrift. - KVB-Rad - FordPassBike - Mobike - Donk-EE (Lastenradverleih) - Kasimir (Lastenradverleih) - Radstation 2. Unterliegen diese Leihfahrradsysteme einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln? Wenn ja, wann hat die Stadt Köln welche Genehmigungen erteilt? Bitte übersenden Sie mir die Genehmigungsbescheide in Kopie. - Das Betreiben von Fahrradverleihsystemen erfolgt genehmigungsfrei. 3. Liegen der Stadt Köln Erkenntnisse über rechtswidrige Leihfahrradsysteme in Köln vor? Falls ja, welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln gegen solche Systeme? - Keine Erkenntnis über rechtswidrige Leihradsysteme vorhanden. 4. Unterhält die Stadt Köln, eine Einrichtung der Stadt Köln oder ein Tochterunternehmen der Stadt Köln vertragliche Beziehungen zu Betreibern von Leihfahrradsystemen? Falls ja, bitte übersenden Sie mir die Verträge einschließlich Anlagen in Kopie. - Die Kölner Verkehrsbetriebe betreiben ein eigenes Fahrradverleihsystem mit der Firma nextbike, hier erfolgt 2020 eine neue Ausschreibung. Weitere Informationen sind direkt bei der KVB einzuholen. Ihre Anfrage wurde weitergeleitet. 5. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln aufgrund der vorhandenen Leihfahrradsysteme? Welche Kosten entstehen der Stadt Köln? - Diese Angaben sind von der KVB bereitzustellen, Ihre Anfrage wurde weitergeleitet. 6. Verfolgt die Stadt Köln ein stadtplanerisches Konzept zu den Leihfarradsystemen? Falls ja, bitte ich um Erläuterung bzw. Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen. - Für Anbieter von Fahrradverleihsystemen und neuerdings auch Anbieter von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen werden Vorgaben seitens der Stadt Köln aufgestellt. Diese orientieren sich unter anderem an städtebauliche Gegebenheiten. Details hierzu sind hier zu entnehmen: - 2017: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=243221 - 2019: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=277925 Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Eingangsbestätigung [#139006] Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Fragen 4+5 erhielt ich heute eine Rückmeldu…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#139006]
Datum
3. Juli 2019 15:33
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Fragen 4+5 erhielt ich heute eine Rückmeldung der Kölner Verkehrsbetriebe, so dass die zusammengefasste Antwort nun wie folgt übernommen werden kann: 1. Welche Leihfahrradsysteme bestehen Ihrer Kenntnis nach im Stadtgebiet Köln? Bitte bennen Sie die Betreiber, sofern möglich, mit ladungsfähiger Anschrift. - KVB-Rad - FordPassBike - Mobike - Donk-EE (Lastenradverleih) - Kasimir (Lastenradverleih) - Radstation 2. Unterliegen diese Leihfahrradsysteme einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln? Wenn ja, wann hat die Stadt Köln welche Genehmigungen erteilt? Bitte übersenden Sie mir die Genehmigungsbescheide in Kopie. - Das Betreiben von Fahrradverleihsystemen erfolgt genehmigungsfrei. 3. Liegen der Stadt Köln Erkenntnisse über rechtswidrige Leihfahrradsysteme in Köln vor? Falls ja, welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln gegen solche Systeme? - Keine Erkenntnis über rechtswidrige Leihradsysteme vorhanden. 4. Unterhält die Stadt Köln, eine Einrichtung der Stadt Köln oder ein Tochterunternehmen der Stadt Köln vertragliche Beziehungen zu Betreibern von Leihfahrradsystemen? Falls ja, bitte übersenden Sie mir die Verträge einschließlich Anlagen in Kopie. - Die Kölner Verkehrsbetriebe betreiben ein eigenes Fahrradverleihsystem mit der Firma nextbike, hier erfolgt 2020 eine neue Ausschreibung. Weitere Informationen sind direkt bei der KVB einzuholen. Ihre Anfrage wurde weitergeleitet. Antwort: Mit Donk-EE wurde im März 2019 ein Letter of Intent unterzeichnet. Folgendes soll bis Ende 2019 umgesetzt werden: Vergünstigungen für KVB/VRS-Stammkunden, Anzeige der Donk-EE in der KVB-App, Werbung für das gemeinsame Angebot. 5. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln aufgrund der vorhandenen Leihfahrradsysteme? Welche Kosten entstehen der Stadt Köln? - - Diese Angaben sind von der KVB bereitzustellen, Ihre Anfrage wurde weitergeleitet. Antwort: Die KVB betreibt das KVB-Rad seit 2015 auf eigene Rechnung mit dem Zweck der Stammkundengewinnung und Stammkundenbindung (Marketingmaßnahme). Die Stadt Köln erzielt durch das KVB-Rad keine Einnahmen und es entstehen für die Stadt Köln auch keine Kosten. 6. Verfolgt die Stadt Köln ein stadtplanerisches Konzept zu den Leihfarradsystemen? Falls ja, bitte ich um Erläuterung bzw. Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen. - Für Anbieter von Fahrradverleihsystemen und neuerdings auch Anbieter von Elektro-Tretroller-Verleihsystemen werden Vorgaben seitens der Stadt Köln aufgestellt. Diese orientieren sich unter anderem an städtebauliche Gegebenheiten. Details hierzu sind hier zu entnehmen: - 2017: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/… - 2019: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/… Mit freundlichen Grüßen