Leihfahrräder im Stadtgebiet Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für die Haltung der Stadt Köln zu den diversen Leihfahrradsystemen (beispielsweise FordPassBike, KVB-Rad).
Bitte teilen Sie mir mit:
1. Welche Leihfahrradsysteme bestehen Ihrer Kenntnis nach im Stadtgebiet Köln? Bitte bennen Sie die Betreiber, sofern möglich, mit ladungsfähiger Anschrift.
2. Unterliegen diese Leihfahrradsysteme einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt Köln? Wenn ja, wann hat die Stadt Köln welche Genehmigungen erteilt? Bitte übersenden Sie mir die Genehmigungsbescheide in Kopie.
3. Liegen der Stadt Köln Erkenntnisse über rechtswidrige Leihfahrradsysteme in Köln vor? Falls ja, welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln gegen solche Systeme?
4. Unterhält die Stadt Köln, eine Einrichtung der Stadt Köln oder ein Tochterunternehmen der Stadt Köln vertragliche Beziehungen zu Betreibern von Leihfahrradsystemen? Falls ja, bitte übersenden Sie mir die Verträge einschließlich Anlagen in Kopie.
5. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln aufgrund der vorhandenen Leihfahrradsysteme? Welche Kosten entstehen der Stadt Köln?
6. Verfolgt die Stadt Köln ein stadtplanerisches Konzept zu den Leihfarradsystemen? Falls ja, bitte ich um Erläuterung bzw. Übersendung der schriftlichen Ausarbeitungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Mai 2019
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12. Juni 2019
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