Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung

Anfrage an das Sozialamt GZ: 50-201
Wie stellt sich der Kürzungsbetrag für Vollverpflegung bei Unterbringung in einer Notunterkunft mit Catering zusammen?
- gibt es Unterschiede für Personen im SGB XII und Personen im AsylbLG?
- gibt es Unterschiede je nach Alter?
Gibt es jeweils zugängliche Listen?

Ergebnis der Anfrage

Der Kürzungsbetrag im SGB XII ist nicht klar ersichtlich. Eine übersichtliche Liste fehlt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >> Anfrage an das Sozialamt GZ: 50-20…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung [#271087]
Datum
22. Februar 2023 09:47
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >>
Anfrage an das Sozialamt GZ: 50-201 Wie stellt sich der Kürzungsbetrag für Vollverpflegung bei Unterbringung in einer Notunterkunft mit Catering zusammen? - gibt es Unterschiede für Personen im SGB XII und Personen im AsylbLG? - gibt es Unterschiede je nach Alter? Gibt es jeweils zugängliche Listen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271087/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungs…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung [#271087]
Datum
25. März 2023 15:00
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung“ vom 22.02.2023 (#271087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungs…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung [#271087]
Datum
25. März 2023 15:01
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, hier Kürzungsbedarf Vollverpflegung“ vom 22.02.2023 (#271087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Anfrage nach LIFG Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen die nachs…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anfrage nach LIFG
Datum
27. März 2023 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen die nachstehenden Informationen zu. a) Es gibt keine Unterschiede beim Kürzungsbetrag, aber der Auszahlungsbetrag ist unterschiedlich, da unterschiedliche Leistungssätze (AsylbLG) bzw. Regelsätze (SGB XII) zugrunde liegen. b) Ja, die Kürzungsbeträge sind nach Alter unterschiedlich. Hintergrund: die Leistungssätze / Regelsätze variieren nach Alter. c) Den Kürzungsbeträgen im AsylbLG und SGB XII werden die Parameter folgender Listen zugrundegelegt: Das Sozialamt erhält vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bzw. vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg die Höhe der Leistungssätze / der Regelsätze immer für das neue Jahr. Diese fügen wir in einer Tabelle für die EDV zusammen (sog. Parameter). Siehe auch: BMAS Rundschreiben unten (dort S. 4-5, Nr. 6): "Ernährungsanteile in den neuen Regelsätzen" Mit freundlichen Grüßen