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Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh

-Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (33824 Werther (Westf.), Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12566]
Datum
19. Januar 2016 20:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitte…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. Januar 2016 20:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#12566] Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Leis…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#12566]
Datum
21. Februar 2016 21:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh" vom 19.01.2016 (#12566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.01.2016. Die begehrten Informationen liegen im S…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12566]; Az: 521-6.08.01.01-130990
Datum
23. Februar 2016 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.01.2016. Die begehrten Informationen liegen im Schulministerium nicht vor. Sie können jedoch von der örtlich zuständigen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32754 Detmold Telefon: 0 52 31 / 71-0 Telefax: 0 52 31 / 71-1127 Email: <<E-Mail-Adresse>> angefordert werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.