Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz

Antrag nach dem SIFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir folgende Auskünfte zu:
1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Andorra, Frankreich und Monaco.

2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?

3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt?

4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SIFG Guten Tag, bitte senden Sie mir folgende Auskünfte zu: 1) Wie viele Berechtigte im Ausland…
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273921]
Datum
24. März 2023 12:03
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG Guten Tag, bitte senden Sie mir folgende Auskünfte zu: 1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Andorra, Frankreich und Monaco. 2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? 3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt? 4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 273921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273921/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Soziales Saarland
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage vom 24.03.2023 über die Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#2…
Von
Landesamt für Soziales Saarland
Betreff
WG: Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273921]
Datum
30. März 2023 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage vom 24.03.2023 über die Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273921] darf ich Ihnen die nachstehenden Antworten des Landesamts für Soziales übermitteln: 1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Andorra, Frankreich und Monaco. Antwort: Das Landesamt für Soziales, Saarland, ist zuständig für die Versorgung der Anspruchsberechtigten in Frankreich, Monaco und Andorra. Mit Stand 30.03.2023 erhalten 10 Beschädigte Versorgungsbezüge, davon sind 5 männlich und 5 weiblich, 4 haben die französische Staatsangehörigkeit und 6 die deutsche. Alle Berechtigten leben in Frankreich. Des Weiteren werden an 13 Hinterbliebene (10 Witwen, 1 Halbwaise, 2 Vollwaisen) Versorgungsbezüge gezahlt. 2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? Antwort: Von den genannten Beschädigten waren 5 Angehörige der Wehrmacht. SS-Angehörige u. ä. sind nicht vorhanden. 3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt? Antwort: Diese Beschädigten erhalten Grundrenten, die sich nach dem jeweiligen Grad der Schädigung (GdS) richten. Die Höhe dieser Grundrenten reichen von derzeit monatlich 164,- Euro (GdS 30) bis 526,- Euro (GdS 70). Im Einzelfall können weitere Leistungen hinzukommen. Alle Beträge lassen sich dem Bundesversorgungsgesetz bzw. den Anpassungsverordnungen der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden, entnehmen. 4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern. Antwort: Nach Inkrafttreten des § 1a BVG wurden im Saarland alle Bestandsfälle (auch die Auslandsfälle) überprüft. In der Folge wurde in einem Inlandsfall die Rente entzogen. Für die Auslandsfälle ergaben sich keine entsprechenden Ansätze. Somit ist im Saarland die Anwendung des § 1a BVG in allen Bestandsfällen sichergestellt. Entsprechende Ergebnismitteilungen ergingen seinerzeit an das BMAS. Mit freundlichen Grüßen