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Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim erwerb der allgemeinen Hochschulreife

-Antwort auf folgende Frage:
Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) führt besuchen bzw. besucht haben?

-Antwort auf folgende Frage:
Führen einzelne Schulen die zur allgemeinen Hochschulreife (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) Statistiken speziell über die Leistungen von Schülern die von Real-, Gesamt- und Hauptschulen zu der jeweiligen Bildungseinrichtung gekommen sind?

-Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12569]
Datum
19. Januar 2016 21:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) führt besuchen bzw. besucht haben? -Antwort auf folgende Frage: Führen einzelne Schulen die zur allgemeinen Hochschulreife (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) Statistiken speziell über die Leistungen von Schülern die von Real-, Gesamt- und Hauptschulen zu der jeweiligen Bildungseinrichtung gekommen sind? -Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitte…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. Januar 2016 21:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in über die Leistungen und den Verbleib von Schülerinnen und Schülern, die von einer Hau…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12569]
Datum
19. Februar 2016 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in über die Leistungen und den Verbleib von Schülerinnen und Schülern, die von einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule an eine Gesamtschule, ein Gymnasium oder ein berufliches Gymnasium wechseln, liegen im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW keine statistischen Daten vor. Mit den hierfür einschlägigen Amtlichen Schuldaten wird in diesem Zusammenhang lediglich die Zahl der Schulformwechsler in die gymnasiale Oberstufe erhoben. Diese Daten können Sie der Veröffentlichung "Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht", online abrufbar unter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/index.html, entnehmen. Ob einzelne Gesamtschulen, Gymnasien oder berufliche Gymnasien spezielle Statistiken über die Leistungen ehemaliger Haupt-, Real- und Gesamtschüler führen, ist im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW nicht bekannt. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.